Beschlussvorlage - BV/2021/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt die beigefügte Kooperationsvereinbarung zwecks Fortführung des Klimaschutzprojektes mit dem Leistungsträger S.O.F. ab 2022 und die Finanzierung des Projektes mit jährlich 11.000 € vorbehaltlich der jeweiligen Bereitstellung im Haushalt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.1.: „Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohner*innen“.

 

Der Klimaschutz als Teil der Umweltbildung soll bereits kleineren Kindern vermittelt werden.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Das Projekt zeichnet sich durch Fortbildungen und Workshops der pädagogischen Fachkräfte und durch Aktionen bzw. Aktionswochen aus, die im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit dazu dienen frühzeitig die Kinder zu sensibilisieren.

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Darstellung des Sachverhalts

Das Projekt Klimafrösche, das im Jahr 2018 gestartet und in 2020 ausgelaufen ist, wurde durchweg von allen Kindertagesstätten sehr positiv angenommen und überaus erfolgreich auch mit vielen medienwirksamen Aktionen umgesetzt. Auch die Kinder und die Elternschaft haben mit großer Begeisterung das Projekt unterstützt, wurden stark mit eingebunden.

Der Leistungsträger S.O.F. hat signalisiert, das Projekt fortführen zu wollen und ein entsprechendes Angebot bereits zu den Haushaltsberatungen 2020 unterbreitet. Bereits in den Kita-Kuratorien im Jahr 2020 wurde mit den städtischen Vertretern abgestimmt, dass die finanziellen Mittel sich im Rahmen von 11.000 € jährlich bewegen sollen, es zudem zu gewährleisten ist, dass die jeweiligen Bausteine mit den Kita-Leitungen abzustimmen sind.

Bedingt durch die Pandemie kam es zu Verzögerungen, das Projekt Klimafrösche wurde mit Zustimmung der Aktivregion verlängert und modifiziert, um den Corona bedingten Regelungen entsprechen und gesetzte Ziele noch erreichen zu können.

Zum Ende des Jahres 2021 wurde mit S.O.F. eine Vereinbarung getroffen, wie die in 2021 noch zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden können, für die Folgejahre steht nun der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung an.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss der vorliegenden Vereinbarung um im kleinen Rahmen und in enger Abstimmung mit den beteiligten Einrichtungen das sehr erfolgreiche Projekt fortführen zu können, den Klimaschutz weiter auch in den Kitas zu etablieren.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Die Fortführung des Projektes ist freiwillig, es ist daher auch möglich, das Projekt einzustellen. Eine weitere Bezuschussung durch die Aktivregion ist nicht möglich, jedes Projekt wird nur einmalig für eine Dauer von 3 Jahren bezuschusst.

Die Kooperationsvereinbarung regelt, dass die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von der Bereitstellung im städtischen Haushalt abhängig ist. Hier könnte also reglementiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

11.000 €

11.000 €

11.000 €

11.000 €

Saldo (E-A)

     

     

11.000 €

11.000 €

11.000 €

11.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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