Beschlussvorlage - BV/2022/015
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Grundstücksangelegenheit im BusinessPark Elbufer / Änderung von vertraglichen Bauverpflichtungen
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Wirtschaft und Steuern
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-221
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Gestoppt
 
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 Planungsausschuss 
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 Vorberatung 
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 15.03.2022 
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Gestoppt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 21.03.2022 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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Darstellung des Sachverhalts
Mit Beschluss des Rates vom 02.06.2016 wurde der Verkauf eines ca. 10.000 m² großen Grundstückes (in der Anlage 1 grau gekennzeichnet) zur Realisierung von fünf Bürogebäuden („Elbcube5“) auf dem BusinessPark Elbufer beschlossen. Gemäß Beschluss sollte der Käufer das Projekt einschließlich einer vorgesehenen Glasfassade (siehe Anlage 2) herstellen. Dies wurde auch in dem daraufhin abgeschlossenen Kaufvertrag vereinbart. Das erste (siebengeschossige) Gebäude wurde in der Zwischenzeit fertiggestellt. Zwei weitere am Elbring gelegenen Gebäude sollen nun erstellt werden. Aus ökologischen Gesichtsgründen und aufgrund der hohen Betriebskosten möchte der Bauherr für die Gebäude 2 bis 5 von der Glasfassade abweichen und eine „Lochfassade“ realisieren (siehe Anlage 3). Diese würde den durch Sonnenschein bedingten Wärmeeintrag und die damit verbundenen Energiekosten beträchtlich reduzieren. Bis auf die Fassadengestaltung sollen alle wesentliche Merkmale der Bauverpflichtung, wie Grundrisse und Gebäudeform, beibehalten bleiben. Lediglich die zwei viergeschossigen Elbcubes sollen im Zuge der Änderung um ein Geschoss aufgestockt werden.
Mit Beschluss des Rates vom 17.06.2021 wurde auch der Verkauf einer weiteren direkt angrenzenden ca. 7.000 m² großen Teilfläche (in der Anlage 1 violett gekennzeichnet) an den Bauherren beschlossen, um darauf vor allem von den Nutzern der Elbcubes benötigte Lagerflächen zu realisieren. Auch hierfür soll gemäß dem bereits erfolgten Beschluss der politischen Gremien eine Bauverpflichtung zum Tragen kommen (siehe Anlage 4). Die dazu vorgesehene Fassadengestaltung soll jetzt zweckmäßigerweise aber aus städtebaulichen Gesichtspunkten an die veränderte Fassade der Elbcubes angeglichen werden (siehe Anlage 5). Zudem ist geplant, die Halle in zwei Bauabschnitten zu erstellen, um flexibler auf den Fortschritt der Vermietung der Büroflächen reagieren zu können.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die ursprünglichen Planungen für die Elbcubes sind mittlerweile etliche Jahre alt. Heute würde man aus ökonomischen und ökologischen Gründen wahrscheinlich auf die damals geplanten Glasfassaden verzichten. Unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Betriebskosten ist der Wunsch einer veränderten Fassadengestaltung nachvollziehbar. Kritisch gesehen werden kann, dass nun durch die vorgesehenen Lochfassaden der Gebäude 2 bis 5 von dem ursprünglichen Konzept eines Ensembles von fünf Türmen Abschied genommen würde. Sollte einer Fassadenänderung für die restlichen Elbcubes zugestimmt werden, wäre es sinnvoll auch die Gestaltung des Erweiterungsbaus daran anzugleichen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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