Beschlussvorlage - BV/2022/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt die Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft für den Rad- und Fußverkehr Rad.SH.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Unter Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“ wird als strategisches Ziel genannt: „Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen, zukunftsorientierten Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.“

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

./.

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Darstellung des Sachverhalts

Im März 2017 startete die kommunale Arbeitsgemeinschaft Rad.SH zur Förderung von Rad- und Fußverkehr mit ursprünglich 10 Mitgliedern. Mittlerweile sind es über 60 Städte, Gemeinden und Landreise in Schleswig-Holstein, die Teil des Netzwerkes sind und gemeinsam versuchen nachhaltige Mobilitätsformen zu etablieren.

 

Das Kernelement einer Mitgliedschaft ist die Unterstützung durch die Arbeitsgemeinschaft bei den folgenden Themen:

  • Beantragung von Fördermitteln
  • Landesweite Netzwerkbildung
  • Sammlung von Ideen und Materialien
  • Entwicklung und Verbreitung von Musterlösungen
  • Fachliche Fortbildungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Lobbyarbeit beim Land im Sinne einer nachhaltigen kommunalen Fahrrad- und Fußverkehrsstrategie

 

Besonders aufgrund der jüngsten Bemühungen der Stadt Wedel, klimafreundliche Mobilitätsformen zu fördern, empfiehlt die Verwaltung, sich der Arbeitsgemeinschaft Rad.SH anzuschließen.

 

Detaillierte Informationen zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein können über die Homepage www.rad.sh abgerufen werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Als Vorteile einer Mitgliedschaft bei Rad.SH können genannt werden:

  • Die Mobilitätswende in Schleswig-Holstein wird aktiv gefördert.
  • Durch die Erstellung des Mobilitätskonzeptes bekennt sich die Stadt Wedel zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Verkehrsstrategie. Die Handlungsbausteine des Mobilitätskonzeptes werden in diesem Bereich neue Projekte initiiert, die ein erweitertes Netzwerk und standardisierte Abläufe erfordern. Zusätzlich zeigen die Ergebnisse der Bürger*Innenbefragung auf, dass ein Ausbau der Fahrradinfrastruktur eine sehr hohe Priorität für künftige Entwicklungsschritte der Stadt haben sollte, was ebenfalls mit den generellen Überlegungen der Verwaltung im Einklang steht und somit auch nach außen hin klar gefördert werden sollte.
  • Mittlerweile sind mehr als 60 Städte, Gemeinden und Landreise Mitglied von Rad.SH, darunter auch die Landeshauptstadt Kiel, der Kreis Pinneberg und einige Gemeinden des Kreises. Durch eine Mitgliedschaft ist somit ein spürbarer Netzwerkeffekt zu erwarten, der zu neuen Ideen und Projekten auf kommunaler Ebene führen kann und auch auf Mobilitätsthemen abseits des Rad- und Fußverkehrs fruchtbare Auswirkungen haben wird.
  • Die Fördermittellandschaft für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur ist in den letzten Jahren ergiebiger, dadurch allerdings auch komplexer geworden. Die Fördermittelberatung der Arbeitsgemeinschaft bietet eine geeignete Möglichkeit, das passende Förderprogramm für die jeweiligen Mobilitätsprojekte zu identifizieren und mit einem darauf abgestimmten Konzept, die Fördermittel anzufordern.
  • Der Mitgliedsbeitrag von 2000 € jährlich kann sich durch die erfolgreichen Bewerbungen um Fördergelder schnell wieder amortisieren. Die Mitgliedschaft ist ein Zeichen für die verstärkten Bemühungen um neue Rad- und Fußverkehrsentwicklungen und wird auch dem Fördermittelgeber eine positive Einstellung vermitteln, wodurch positive Bescheide leichter erreichbar sind.
  • Mit Bezugnahme auf die Ablehnung einer Mitgliedschaft seitens der Verwaltung aus dem Jahr 2017 (MV/2017/032), sei auf die weiteren Entwicklungen im Bereich der Verkehrsplanung hingewiesen. Die Fortentwicklung einer neuen Rad- und Fußverkehrsstrategie ist über viele Ebenen hinweg gefordert, was sich unter anderem an dem Mitgliederzuwachs der Arbeitsgemeinschaft Rad.SH seit 2017 ablesen lässt. Außerdem treibt die Stadt Wedel gegenwärtig die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes voran, bei dessen Umsetzung neue Lösungsansätze herangezogen werden müssen und auch auf externe Unterstützung gebaut wird. Beispielsweise bei der Inanspruchnahme der umfassenden und komplexen Fördermittellandschaft, verspricht die Nutzung des Rad.SH Netzwerkes und der Beratungsmöglichkeiten einen erheblichen Effektivitätsgewinn.

 

Die Stadt Wedel treibt einige Mobilitätsprojekte voran, die momentan in der Planungsphase sind. Diese können von einer Mitgliedschaft bei Rad.SH durch Fördermittel, Musterlösungen und öffentlichkeitswirksame Bekanntmachungen profitieren:

  • Projekte, die sich gegenwärtig in der Planung befinden sind:
    • Ein neuer Rad- und Fußweg entlang vom Stadtzentrum in Richtung Nord-Westen sowie die damit verbundene Fahrrad- und Fußgängerbrücke Wedeler Au/Kursana.
    • Das Pilotprojekt „verkehrsarme Bahnhofsstraße“.
    • Ein Ausbau der Fahrradbügel und –abstellanlagen im Stadtgebiet (z.B. an Bushaltestellen).

 

  • Zukünftige Projekte können sein:
    • Ein fahrradgerechter Ausbau des Auweidenwegs (Verlängerung der Veloroute 1 aus HH).
    • Die dauerhafte Umgestaltung der Bahnhofsstraße.
    • Die Schaffung eines gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes in Wedel.
    • Weitere Projekte die sich aus dem Mobilitätskonzept ergeben, das momentan noch in der Bearbeitung ist.
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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ würde von einer Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft Rad.SH abgesehen werden. Durch diesen Schritt wäre die Nutzung der vorhandenen Fördermitteln erschwert, wodurch neue Mobilitätsprojekte aufgrund zu geringer Ressourcen verschoben oder eingestellt werden. Zusätzlich wäre dies ein Verzicht auf einen erheblichen Netzwerkeffekt im Mobilitätsbereich, der nachhaltige Projektplanungen begünstigt würde.   

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Im Produkt 5110 010 Stadt- und Landschaftsplanung stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

0

2000

2000

2000

2000

2000

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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