Beschlussvorlage - BV/2022/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Reduzierung der Pflege- und Reinigungsintervalle der Grünflächen an öffentlichen Straßen testweise bis zum Frühjahr 2023 von bisher 5 auf 3 Pflegedurchgänge jährlich zu reduzieren.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Straßenbeete, die an Fremdfirmen vergeben werden (z. B. Lülanden und Seitenstraßen wie Kronskamp, Langenkamp, Rud.-Breitscheid-Str.), werden fünfmal jährlich gepflegt. Die Verkrautung der Beete, u. a. mit Löwenzahn und Quecke ist dort größer und kann nur mit höherem Aufwand und Kosten „in den Griff bekommen“ werden. Die Kosten wurden für 2022 auf 30.000 Euro veranschlagt. Die Kostensteigerung um 5.000 Euro ergibt sich aus allgemeinen Preissteigerungen und die Neuanlage von Pflegebeeten (Heinrich-Schacht-Straße, Friedrich-Großheim-Straße und Eichkamp). Eine Reduzierung der Reinigungsintervalle auf dreimal jährlich bei der Ausschreibung von Fremdfirmen kann zu einer Kostenreduzierung von jährlich ca. 10.000 bis 12.000 Euro (ca. 5.000 bis 6.000 Euro pro Pflegedurchgang) führen. Dadurch wird sich aber das Erscheinungsbild dieser Grünflächen verändern.

Eine Testphase wäre über die nächsten 4 Pflegedurchgänge empfehlenswert, um den Zustand der Beete (Verkrautung) anschließend zu beurteilen und ggf. gegenzusteuern.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung kann mit einer testweisen Reduzierung der Pflege- und Reinigungsintervalle bei Grünflächen an öffentlichen Straßen überprüft werden, ob dieser Vorschlag für die Zukunft angewendet werden soll. Ein schlechteres Erscheinungsbild führt in der Regel zu Beschwerden. Damit muss dann insgesamt im Zuge der Haushaltskonsolidierung auch gegenüber allen Beschwerdeführern umgegangen werden.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Weitere Alternativen gibt es in diesem Bereich nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

30.000

30.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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