Beschlussvorlage - BV/2022/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung -
Reduzierung der Pflege- und Reinigungsintervalle bei Grünflächen an
öffentlichen Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-605/Bauhof
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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17.03.2022
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Darstellung des Sachverhalts
Die Straßenbeete, die an Fremdfirmen vergeben werden (z. B. Lülanden und Seitenstraßen wie Kronskamp, Langenkamp, Rud.-Breitscheid-Str.), werden fünfmal jährlich gepflegt. Die Verkrautung der Beete, u. a. mit Löwenzahn und Quecke ist dort größer und kann nur mit höherem Aufwand und Kosten „in den Griff bekommen“ werden. Die Kosten wurden für 2022 auf 30.000 Euro veranschlagt. Die Kostensteigerung um 5.000 Euro ergibt sich aus allgemeinen Preissteigerungen und die Neuanlage von Pflegebeeten (Heinrich-Schacht-Straße, Friedrich-Großheim-Straße und Eichkamp). Eine Reduzierung der Reinigungsintervalle auf dreimal jährlich bei der Ausschreibung von Fremdfirmen kann zu einer Kostenreduzierung von jährlich ca. 10.000 bis 12.000 Euro (ca. 5.000 bis 6.000 Euro pro Pflegedurchgang) führen. Dadurch wird sich aber das Erscheinungsbild dieser Grünflächen verändern.
Eine Testphase wäre über die nächsten 4 Pflegedurchgänge empfehlenswert, um den Zustand der Beete (Verkrautung) anschließend zu beurteilen und ggf. gegenzusteuern.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung kann mit einer testweisen Reduzierung der Pflege- und Reinigungsintervalle bei Grünflächen an öffentlichen Straßen überprüft werden, ob dieser Vorschlag für die Zukunft angewendet werden soll. Ein schlechteres Erscheinungsbild führt in der Regel zu Beschwerden. Damit muss dann insgesamt im Zuge der Haushaltskonsolidierung auch gegenüber allen Beschwerdeführern umgegangen werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
30.000 |
30.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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