Mitteilungsvorlage - MV/2021/094

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Ursprünglich war es vorgesehen die geänderte Parkgebührenverordnung bereits zum 01.05.2020 in Kraft treten zu lassen. Bereits am 03.03.2020 wurde die Parkgebührenverordnung dem Planungsausschuss vorgelegt, der diese einvernehmlich zur Kenntnis genommen hat.

Bedingt durch die dann eingetretene Coronasituation hat der Bürgermeister entschieden, die geänderte Parkgebührenverordnung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen.

Somit war weiterhin die Parkgebührenverordnung mit den ursprünglichen Beträgen maßgeblich.

 

Die ab dem 01.02.2022 in Kraft tretende Parkgebührenverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

 

  1. Zurzeit wird für den Bereich Innenstadt gemäß § 3 der Parkgebührenverodnung (ausgenommen in der Bahnhofstraße) eine Parkgebühr von 0,20 € für die ersten 30 Minuten erhoben. Ab dem 01.02.2022 wird die Parkgebühr um 0,30 € auf 0,50 € für die ersten 30 Minuten erhöht.

 

  1. Der § 2 (2) wird um die Mühlenstraße und die Straße Rosengarten ergänzt. Im Laufe des Jahres 2022 werden folgende Standorte mit in die Bewirtschaftung aufgenommen.

Parkstreifen Rosengarten (Hochzeitsstreifen Rathaus)

Parkstreifen Rosengarten 5 (vor dem Ärztehaus)

Parkstreifen Rosengarten 3 (vor Mundfein)

Parkstreifen Mühlenstraße (am Mühlenteich)

 

Unter normalen Gegebenheiten würde die Gebührenerhöhung zu einer Ertragssteigerung von jährlich ca. 70.000 € führen. Corona bedingt werden diese Erträge aber zurzeit nicht erzielt.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...