Beschlussvorlage - BV/2022/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel die Neufassung deren Satzung aufgrund der Änderung der Sparkassenmustersatzung.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat durch Runderlass vom 07. September 2021 (IV 301-48212/2021) welcher im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 20. September 2021 auf Seite 1535 ff. (Anlage 1) die Mustersatzung für öffentlich-rechtliche Sparkassen geändert. Die Sparkassensatzungen sind demnach bis spätestens 30. September 2022 entsprechend anzupassen.

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Darstellung des Sachverhalts

Der Vorstand der Stadtsparkasse hat sich mit den Änderungen der Mustersatzung für öffentlich-rechtliche Sparkassen befasst. Es wurde für die Verwaltungsratssitzung am 03. Dezember 2021 eine entsprechende Synopse erarbeitet (Anlage 2).

 

Über die Änderungen der Sparkassensatzung beschließt gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 des Sparkassengesetzes die Vertretung des Trägers nach Anhörung des Verwaltungsrates.

 

Der Verwaltungsrat hat die Änderungen besprochen und schlussendlich dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 3).

 

Die zur Beschlussfassung vorliegende Satzung mit den gekennzeichneten Änderungen (Anlage 4) sowie die entsprechende Reinfassung (Anlage 5) enthält alle notwendigen Änderungen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat sich mit den Satzungsänderungen befasst und diese diskutiert. Im Ergebnis wurde dem Rat die Beschlussfassung empfohlen.

 

Seitens der Verwaltung werden keine weiteren Änderungen für notwendig erachtet. Somit wird der Rat der Stadt Wedel gebeten, die Satzung der Stadtsparkasse Wedel zu beschließen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternative Regelungen werden seitens der Verwaltung nicht gesehen. Die Kosten für die Bekanntmachung der Satzung werden von der Stadtsparkasse Wedel getragen, so dass für den städtischen Haushalt keine Kosten entstehen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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