Beschlussvorlage - BV/2022/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Stadtsparkasse Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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24.02.2022
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat durch Runderlass vom 07. September 2021 (IV 301-48212/2021) welcher im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 20. September 2021 auf Seite 1535 ff. (Anlage 1) die Mustersatzung für öffentlich-rechtliche Sparkassen geändert. Die Sparkassensatzungen sind demnach bis spätestens 30. September 2022 entsprechend anzupassen.
Darstellung des Sachverhalts
Der Vorstand der Stadtsparkasse hat sich mit den Änderungen der Mustersatzung für öffentlich-rechtliche Sparkassen befasst. Es wurde für die Verwaltungsratssitzung am 03. Dezember 2021 eine entsprechende Synopse erarbeitet (Anlage 2).
Über die Änderungen der Sparkassensatzung beschließt gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 des Sparkassengesetzes die Vertretung des Trägers nach Anhörung des Verwaltungsrates.
Der Verwaltungsrat hat die Änderungen besprochen und schlussendlich dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 3).
Die zur Beschlussfassung vorliegende Satzung mit den gekennzeichneten Änderungen (Anlage 4) sowie die entsprechende Reinfassung (Anlage 5) enthält alle notwendigen Änderungen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat sich mit den Satzungsänderungen befasst und diese diskutiert. Im Ergebnis wurde dem Rat die Beschlussfassung empfohlen.
Seitens der Verwaltung werden keine weiteren Änderungen für notwendig erachtet. Somit wird der Rat der Stadt Wedel gebeten, die Satzung der Stadtsparkasse Wedel zu beschließen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternative Regelungen werden seitens der Verwaltung nicht gesehen. Die Kosten für die Bekanntmachung der Satzung werden von der Stadtsparkasse Wedel getragen, so dass für den städtischen Haushalt keine Kosten entstehen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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213,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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177,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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173,9 kB
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