Mitteilungsvorlage - MV/2021/098
Grunddaten
- Betreff:
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Beantwortung Anfrage Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion zu weiteren Ergebnissen der Prüfung zu der Anfrage: "Zerstörung eines Aufenthalts- / Wanderbiotops von Amphiebien durch Herbizideinsatz am Wespenstieg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Leitstelle Umweltschutz
- Geschäftszeichen:
- 2-13/Ma
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Kenntnisnahme
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17.03.2022
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Herbizideinsatz am Wespenstieg - Gemarkung Wedel, Flur 20, Flurstück 19/1 entspricht der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Nutzung zur Erneuerung der Grasnarbe.
Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgenbiet LSG 05 Holmer Sandberge und Moorbereiche. Sie ist in der aktuellen Kartierung des Landes Schleswig-Holstein 2014-2019 nicht als gesetzlich geschütztes Biotop kartiert.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es derzeit, den Schutzstatus oben genannter Fläche zu erhöhen? Nach eingehender Prüfung werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen. Begründung:
- Es wurde in der Vergangenheit der Status „Dauergrünland“ angesprochen. Auch auf Dauergrünland ist eine Narbenerneuerung möglich, allerdings nur nach Beantragung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB).
- Lediglich in der Kernzone des LSG ist der Grünlandumbruch untersagt. Einsatz von Bioziden ist im LSG erlaubt wie auch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bestätigt hat. Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist grundsätzlich hoch privilegiert.
- Gemäß dem „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ wird der Einsatz von Bioziden im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in folgenden Bereichen untersagt: In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen.
- Das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz beinhalten eine Liste der gesetzlich geschützten Biotope. Oben genannte Fläche verfügt nicht über die Eigenschaften eines gesetzlich geschützten Biotops.
- Die Ausweisung zu einem Naturschutzgebiet ist nach Rücksprache mit der UNB nicht aussichtsreich. Bei Beantragung wird genau geprüft, inwieweit ein Gebiet schutzwürdig und schutzbedürftig ist. Die Eigenschaften oben genannter Fläche sind hier nicht ausreichend ausgeprägt.
- Die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist ein sehr langwieriger Prozess und derzeit liegt der Fokus auf der Ausweisung der FFH-Gebiete zu Naturschutzgebieten (siehe Verfahren „Himmelmoor“).
Zukünftig wird im Zuge der Erarbeitung der Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt der Umgang insbesondere mit Blick auf den Artenschutz thematisiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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434 kB
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