Mitteilungsvorlage - MV/2021/092

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 die BV/2020/035 in folgender Änderung beschlossen.

 

Beschluss:
 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Abriss und den Neubau der Wohnunterkunft in der Schulauer Straße. 
  1.     Der Rat der Stadt Wedel beschließt
    den Erweiterungsbau der bereits bestehenden Wohnunterkunft am Bullenseedamm um 16 Plätze.
  1.     Der Rat der Stadt Wedel beschließt      
    den Neubau einer Wohnunterkunft in der Heinestraße (Parkplatz).
     
  2.     Der Rat beschließt
    den Neubau der Wohnunterkunft im Steinberg 8a und Abriss und Neubau der bereits bestehenden Wohnunterkunft
     
  3. Der Rat der Stadt Wedel beschließt,
    dass die in diesem Jahr benötigten Mittel im Bedarfsfall aus den im entsprechenden Budget bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln umgewidmet werden.

 

Zwischenstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses:

Zu 1. Wohnunterkunft Schulauer Straße
Der Bauantrag für den Neubau Schulauer Straße ist eingereicht. Die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen wird in 2022 (siehe Investitionsübersicht 2022), die bauliche Umsetzung – d.h. Abriss und Neubau – kann erfolgen, wenn die Bewohner in den Neubau Steinberg gezogen sind (Umzugskette).

Zu 2. Wohnunterkunft Bullenseedamm
Eine positive Bauvoranfrage für die Erweiterung Unterkunft Bullenseedamm liegt vor.

Die Unterkunft Bullenseedamm als Ersatzbau für die Unterkunft Ansgariusweg 17 rückt in der Bearbeitung nach hinten, da zum einen die Personalkapazitäten im Gebäudemanagement mit den großen Schulbauprojekten, mit den Unterkünften Steinberg und Schulauer Straße sowie weiteren Baumaßnahmen vollständig gebunden sind.

Zu anderen wird die Unterkunft Ansgariusweg 17 zurzeit freigezogen, so dass ein Abriss erfolgen kann und der direkte Zusammenhang für diese Baumaßnahme entfällt.

Sollten Ende 2022 noch Kapazitäten vorhanden sein, werden die Planungen für die Unterkunft Bullenseedamm weitergeführt und Mittel entsprechend Pkt. 4 der oben genannten BV umgewidmet.

 

Zu 3. Wohnunterkunft Heinestraße

Die Planungen für die Wohnunterkunft Heinestraße werden im Anschluss an die Planungen und Umsetzung der Unterkunft Bullenseedamm erfolgen können (siehe Personalkapazitäten).

 

Zu 4. Wohnunterkunft Steinberg

Die Planungen laufen, der Bauantrag ist eingereicht. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2022 erfolgen. Mit einer Fertigstellung wird Ende 2022 gerechnet, so dass dann die Umzugskette von der Schulauer Straße gestartet werden kann.

 

 

 

 

 

Loading...