Beschlussvorlage - BV/2022/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Übertragung der Vollstreckung auf den Kreis Pinneberg abzuschließen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 7: Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung.

Die Maßnahme leistet einen Beitrag, die Verwaltung zu einer effizienten Partnerin der Einwohnerinnen und Einwohner weiter zu entwickeln.

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Der Kreis Pinneberg übernimmt von der Stadt Wedel die komplette Vollstreckung. Daraus ergibt sich eine jährliche Kostenersparnis von rund 91.000 €.

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Darstellung des Sachverhalts

Bisher vollstreckt die Stadt sowohl ihre eigenen Forderungen, als auch die Amtshilfeersuchen Dritter, wie zum Beispiel NDR, HWK, IHK usw. gegenüber Gläuberiger*innen in Wedel. Die Vollstreckung umfasst sowohl den Innen- als auch den Außendienst. Dabei werden alle Tätigkeiten im Rahmen der Vollstreckung von Mitarbeitenden der Stadtkasse wahrgenommen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Kreis Pinneberg alle Aufgaben der Vollstreckung übernimmt. D.h. nach der Mahnung durch die Stadt Wedel werden bei Nichtzahlung die Fälle an den Kreis Pinneberg weitergegeben. Der Kreis Pinneberg führt dann ggfs. die komplette Vollstreckung, also Innen- und Außendienst, sowie die Bearbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen und Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, gegen Erstattung von Fallpauschalen gemäß öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 1) durch.

 

Die Kernpunkte des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind:

  • Der Kreis Pinneberg übernimmt die Vollstreckungsaufgaben der Stadt Wedel.
  • Die Stadt Wedel erstattet dem Kreis Pinneberg seine Aufwendungen fallbezogen.
  • Die Vergütung erfolgt pauschal.
  • Der Wechsel der Zuständigkeit für das städtische Vollstreckungswesen auf den Kreis Pinneberg erfolgt zum 01.07.2022.
  • Der Vertrag kann zum Jahresende gekündigt werden.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate.

 

Der Kreis beabsichtigt, die Erstattungsbeträge der Kommunen für die bestehenden Kooperationen 2022 zu evaluieren und ggfs. anzupassen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Für die Stadt Wedel reduzieren sich die Kosten der Vollstreckung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Leistung durch den Kreis in gleicher Güte erbracht werden wird.

 

Durch die Kooperation mit dem Kreis Pinneberg wird die Stadt ab 2023

Aufwendungen in Höhe von ca.               201.200 € ersparen.

Dem stehen Mindererträge in Höhe von rd.              -40.400 € und

Vergütungen an den Kreis von ca.               -70.100 € entgegen.

In Summe ergibt sich daraus eine jährliche Ersparnis von ca.              90.700 €.

 

Für das Jahr 2022 ist von einer deutlich geringeren Ersparnis in Höhe von rd. 27.100 auszugehen.

 

Dem Kreis Pinneberg ist es durch die sich aus den Kooperationen mit Gemeinden und Städten resultierenden Rationalisierungseffekten möglich, die Vollstreckung zu geringeren Kosten als die einzelne Gemeinde / Stadt durchzuführen. Für den Kreis wird der Vorteil umso größer, je mehr Kommunen sich an der Vollstreckungskooperation beteiligen. 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Stadt Wedel führt die Vollstreckung, wie bisher in eigener Verantwortung mit eigenem Personal durch. Die dargestellten Kostenersparnisse treten dann nicht ein.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt*

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

47.700

47.700

6.200

5.000

5.100

5.200

Aufwendungen*

297.400

270.300

160.100

163.300

166.600

169.900

Saldo (E-A)

-249.700

-222.600

-153.900

-158.300

-161.500

-164.700

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

*)  Der Ergebnisplan (neu) stellt im Haushalt 2022 veranschlagten Planansätze dar. Zum Vergleich sind im Ergebnisplan (alt) die Planansätze hinzugerechnet, die bei einem Verbleib der Vollstreckung bei der Stadt angefallen wären.

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Anlagen

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