Beschlussvorlage - BV/2022/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollstreckungskooperation mit dem Kreis Pinneberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.02.2022
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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24.02.2022
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 7: Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung.
Die Maßnahme leistet einen Beitrag, die Verwaltung zu einer effizienten Partnerin der Einwohnerinnen und Einwohner weiter zu entwickeln.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Kreis Pinneberg übernimmt von der Stadt Wedel die komplette Vollstreckung. Daraus ergibt sich eine jährliche Kostenersparnis von rund 91.000 €.
Darstellung des Sachverhalts
Bisher vollstreckt die Stadt sowohl ihre eigenen Forderungen, als auch die Amtshilfeersuchen Dritter, wie zum Beispiel NDR, HWK, IHK usw. gegenüber Gläuberiger*innen in Wedel. Die Vollstreckung umfasst sowohl den Innen- als auch den Außendienst. Dabei werden alle Tätigkeiten im Rahmen der Vollstreckung von Mitarbeitenden der Stadtkasse wahrgenommen.
Es ist vorgesehen, dass der Kreis Pinneberg alle Aufgaben der Vollstreckung übernimmt. D.h. nach der Mahnung durch die Stadt Wedel werden bei Nichtzahlung die Fälle an den Kreis Pinneberg weitergegeben. Der Kreis Pinneberg führt dann ggfs. die komplette Vollstreckung, also Innen- und Außendienst, sowie die Bearbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen und Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, gegen Erstattung von Fallpauschalen gemäß öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 1) durch.
Die Kernpunkte des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind:
- Der Kreis Pinneberg übernimmt die Vollstreckungsaufgaben der Stadt Wedel.
- Die Stadt Wedel erstattet dem Kreis Pinneberg seine Aufwendungen fallbezogen.
- Die Vergütung erfolgt pauschal.
- Der Wechsel der Zuständigkeit für das städtische Vollstreckungswesen auf den Kreis Pinneberg erfolgt zum 01.07.2022.
- Der Vertrag kann zum Jahresende gekündigt werden.
- Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate.
Der Kreis beabsichtigt, die Erstattungsbeträge der Kommunen für die bestehenden Kooperationen 2022 zu evaluieren und ggfs. anzupassen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Für die Stadt Wedel reduzieren sich die Kosten der Vollstreckung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Leistung durch den Kreis in gleicher Güte erbracht werden wird.
Durch die Kooperation mit dem Kreis Pinneberg wird die Stadt ab 2023
Aufwendungen in Höhe von ca. 201.200 € ersparen.
Dem stehen Mindererträge in Höhe von rd. -40.400 € und
Vergütungen an den Kreis von ca. -70.100 € entgegen.
In Summe ergibt sich daraus eine jährliche Ersparnis von ca. 90.700 €.
Für das Jahr 2022 ist von einer deutlich geringeren Ersparnis in Höhe von rd. 27.100 auszugehen.
Dem Kreis Pinneberg ist es durch die sich aus den Kooperationen mit Gemeinden und Städten resultierenden Rationalisierungseffekten möglich, die Vollstreckung zu geringeren Kosten als die einzelne Gemeinde / Stadt durchzuführen. Für den Kreis wird der Vorteil umso größer, je mehr Kommunen sich an der Vollstreckungskooperation beteiligen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt* |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
47.700 |
47.700 |
6.200 |
5.000 |
5.100 |
5.200 |
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Aufwendungen* |
297.400 |
270.300 |
160.100 |
163.300 |
166.600 |
169.900 |
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Saldo (E-A) |
-249.700 |
-222.600 |
-153.900 |
-158.300 |
-161.500 |
-164.700 |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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*) Der Ergebnisplan (neu) stellt im Haushalt 2022 veranschlagten Planansätze dar. Zum Vergleich sind im Ergebnisplan (alt) die Planansätze hinzugerechnet, die bei einem Verbleib der Vollstreckung bei der Stadt angefallen wären.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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99
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(wie Dokument)
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227,7 kB
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