Mitteilungsvorlage - MV/2022/003

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Kreistag fasste in seiner Sitzung am 08.12.2021 auf gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

„Um die Bedarfe für Unterkunft zu ermitteln, erstellt der Kreis Pinneberg einen qualifizierten Mietenspiegel. Die Landrätin wird gebeten, in der Runde mit den hauptamtlichen Verwaltungsleitungen (Bürgermeister*innen) die Zustimmung für die Erstellung des Mietenspiegels einzuholen und damit dessen Anerkennung.“

Ein erstes Gespräch mit den Verwaltungsleitungen hat stattgefunden und im Ergebnis gab es die mehrheitliche Rückmeldung der Verwaltungsleitungen, dass noch tiefergehende Informationen fehlen, u.a. die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen, und dass letztendlich die politischen Gremien der einzelnen Kommunen entscheiden werden.

 

Die Kosten der Unterkunft werden bislang auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts des Kreises Pinneberg ermittelt. Für das schlüssige Konzept wurde vom Bundessozialgericht ein Anforderungs-und Prüfungsschema entwickelt. Für die Ermittlung der Kosten der Unterkunft ist ein schlüssiges Konzept, welches den gerichtlichen Anforderungen genügt, ausreichend. Ein qualifizierter Mietenspiegel ersetzt kein schlüssiges Konzept, es kann lediglich eine zusätzliche Datengrundlage darstellen.

 

Die Kosten der Unterkunft wurden für den Kreis bis einschließlich 2022 festgelegt und das weitere Verfahren wird in einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung erarbeitet.

 

In der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information das schlüssige Konzept aus dem Jahr 2015, welches in den letzten Jahren immer wieder fortgeschrieben wurde und Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

 

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Anlagen

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