Beschlussvorlage - BV/2022/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 31 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Straße „Steinberg 22“ zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten

Baugrundstück

 

Steinberg 22, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

06.01.2022

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

II + Staffel

 

Gebäudehöhe

 

Firsthöhe 9 m

Dachform

 

Flachdach mit Begrünung

GRZ

 

0,22

GFZ

 

0,4

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 68, 1. Änderung „Wieden“, weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:

Befreiung notwendig:

-          Geschosswohnungsbau anstelle von Einzel- und Doppelhäusern mit nicht mehr als 1 bzw. 2 Wohneinheiten

-          Firsthöhe statt 8.00 m    9,00 m 

 

Der geplante Geschosswohnungsbau II + Staffel fügt sich in die umliegende zweigeschossige Mehrfamilienhausbebauung (Altbestand Nachbargrundstück Steinberg 26-28, II+DG sowie der Neubauten an der Wiedestraße II + Staffel) mit seiner Kubatur maßstäblich ein.

 

 

Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans (wie GFZ, GRZ2) sind einzuhalten.

Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück in Form von begrünten Carports, nördlich des Gebäudes nachgewiesen.

 

Der vorhandene Baumbestand, der unter die Baumschutzsatzung fällt, bleibt erhalten. Lediglich eine Obstkirsche, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegt, muss beseitigt werden.

 

Die durch die beiden o.g. Befreiungen ermöglichte Bebauung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffel wird von der Verwaltung positiv bewertet. Die bestehende mehrgeschossige Bebauung an der Wiedestraße wird durch die geplante Bebauung Wiedestraße/Ecke Steinberg abgerundet; es bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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