Beschlussvorlage - BV/2021/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Rövkampweg 7, Erweiterung Zwischenlagerfläche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/ke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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11.01.2022
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08.02.2022
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Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Erweiterung der Zwischenlagerfläche für Holzaufbereitung |
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Baugrundstück
Rövkampweg 7
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
14.10.2021 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
./. |
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Gebäudehöhe
./. |
Dachform
./. |
GRZ
o.A. |
GFZ
./. |
Gegenwärtig wird bereits eine Zwischenlagerfläche im Umfang von ca. 4.000 qm genutzt.
Mit dem vorliegenden Antrag ist eine Erweiterung um ca. 5.200 qm vorgesehen.
Die Erweiterungsflächen überlagern sich mit dem im Flächennutzungsplan dargestellten Trassenverlauf einer „Überörtlichen oder örtlichen Hauptverkehrsstraße“.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich eines rechtsverbindlichen B-Planes
Alle Ratsbeschlüsse über eine Verlegung der B 431 sind zwar mit dem Ratsbeschluss vom 25.03.2021 aufgehoben worden, dennoch wird eine Verbindungsstraße zwischen Pinneberger Straße und Holmer Straße nicht ausgeschlossen. Um diese Möglichkeit zukünftig nicht auszuschließen, ist eine Rückbauverpflichtung in der Baugenehmigung für die beantragte Erweiterung des Zwischenlagers vorzusehen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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509,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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