Beschlussvorlage - BV/2021/140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt , das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Gewerbeparks am Tinsdaler Weg 183 zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

./.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

./.

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau eines Gewerbeparks

Baugrundstück

 

Tinsdaler Weg 183

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

30.06.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

1-2

 

Gebäudehöhe

 

o.A.

Dachform

 

Flachdach

GRZ

GRZ 1: ca. 0,5

GRZ 2: ca. 0,79

GFZ

 

ca. 0,5

 

Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das o. g. Bauvorhaben zu erteilen.

 

Begründung:

 

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 30.11.2021 vorgestellt; die Präsentation wurde den Mitgliedern des PlA mit Mail vom 03.12.2021 zugeschickt.

Im Nachgang dazu gab es noch ein Abstimmungsgespräch der Verwaltung mit dem Projektentwickler. Als wesentliche Änderungen/Ergänzungen zur im Ausschuss vorgestellten Entwurfsplanung sind zu nennen (s.a. Entwurfsplanung in der Anlage):

-          Schließung der Gebäudefront nach Osten mit Verlegung des Wendekreises in den Innenhof; dadurch besserer Lärmschutz und besserer Schutz des Biotops

-          Schaffung einer Notausfahrt mit einem Gebäudeversatz im südwestlichen Bereich

-          Anlage einer PKW-Stellplatzanlage im nördlichen Bereich mit Ein-/Ausfahrt zur Von-Linnè-Straße

-          Festlegung der Gebäudehöhe im Übergang nach Hamburg auf max. 12,50 m.

Hinweis: Für den in den Unterlagen mit einem roten Kreuz dargestellten Sprinklertank wird noch eine alternative Standortlösung gesucht.

 

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung unter Beachtung der schalltechnischen, verkehrlichen und naturschutzfachlichen Auswirkungen in das gewerblich geprägte Umfeld ein.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

./.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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