Beschlussvorlage - BV/2021/129
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlicher-rechtlicher Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach §19a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und §6b Bundeskindergeldgesetz
hier: Anpassung des Vertrages bezüglich der Aufgabenübertragung Bildung und Teilhabe auf die Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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16.12.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Zum 01.01.2011 wurden die Leistungen Bildung und Teilhabe neu in das SGB XII aufgenommen. Ausgeweitet wurden die Leistungen in diesem Bereich nochmals durch das Starke-Familien-Gesetz zum 1.8.2019. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
- ein- und mehrtägigen Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege
- persönlichen Schulbedarf von insgesamt 150 Euro pro Schuljahr
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Aufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege
- Soziale Teilhabe / Kultur, Sport, Mitmachen in Höhe von 15 Euro monatlich.
Die Kreisverwaltung Pinneberg bearbeitet diesen Leistungskomplex für die Rechtskreise SGB XII, AsylbLG, WoGG und BKGG (Kinderzuschlag) im Fachdienst Soziales. Für den Rechtskreis SGB II werden diese Leistungen in den Jobcentern bewilligt.
Da die Zahlen der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes gering sind, hat sich der Kreis entschlossen, zur Abwicklung die Bildungskarte einzuführen und damit das Verfahren insgesamt für alle Beteiligten zu verbessern und zu vereinfachen. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Senioren hat der Bildungskarte am 10.08.2020 zugestimmt. Nach Zustimmung des Kreistages wurde die Bildungskarte dann zum 01.10. 2021 eingeführt.
Um das Antragsverfahren möglichst einfach zu gestalten und die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Leistungen Bildung und Teilhabe zu erhöhen, wäre es zudem sinnvoll, diese Aufgabe auf die Kooperationskommunen zu übertragen. Bislang müssen sich die anspruchsberechtigten Personen aus den Rechtskreisen SGB XII, AsylbLG, WoGG und BKGG (Kinderzuschlag) mit einem entsprechenden Bescheid im Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung melden und hier die gewünschten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beanspruchen.
Für den anspruchsberechtigten Personenkreis wäre es einfacher und auch wohnortnäher, wenn die Leistungen in den Sozialämtern der Kooperationskommunen, die auch die Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG (und teilweise auch Leistungen nach dem WoGG) bearbeiten, mit beantragt und bewilligt werden könnten. Die anspruchsberechtigten Personen nach dem WoGG und BKGG müssten dann zwar teilweise weiterhin einen Extra-Antrag bei den Sozialämtern stellen, diese wären aber leichter für die Kunden zu erreichen (Wohnortnähe).
Deshalb ist beim Kreis der Wunsch entstanden, die Bewilligung der Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket nach §§ 34 ff. SGB XII, § 6b BKGG und §§ 2, 3 AsylbLG i. V. m. §§ 34 ff. SGB XII in den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz aufzunehmen und den Kommunen diese Aufgabe hierdurch zu übertragen.
Die Kommunen des Kreises haben im Laufe dieses Prozesses angeregt, den Fallzahlenschlüssel für Hilfe zur Pflege abzusenken, da der tatsächliche Arbeitsaufwand dem Fallzahlenschlüssel von 280 pro Vollzeitkraft nicht mehr entsprach.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 der Aufgabenübertragung Bildung und Teilhabe und der Anpassung des Fallzahlenschlüssels für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zugestimmt. Der Vertrag wurde vom Kreis überarbeitet und zur Abstimmung an die Kommunen gegeben. Der Fallzahlenschlüssel für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen betrug 280 und wurde auf 110 pro Vollzeitkraft gesenkt.
Die Absenkung des Fallzahlenschlüssels hat zur Folge, dass die Stadt Wedel im Jahr 2022 Kostenerstattungen in Höhe von ca. 429.102,00 € erhalten würde und das wären ca. 64.276,00 € höhere Erstattungen. Der Aufgabenbereich Bildung und Teilhabe ist in dieser Rechnung nicht mit aufgeführt, da die Höhe der internen Leistungsverrechnung noch nicht vorausgesagt werden kann. Die Kostenerstattung ist im Vertrag geregelt, die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Jahresdurchschnitt der bearbeiteten Fälle und erhöht sich somit auch bei steigenden Fallzahlen. In einem halben Jahr nach Vertragsschluss soll der Fallzahlenschlüssel und die Abwicklung der Bildungskarte gemeinsam mit dem Kreis evaluiert werden und der Vertrag ggf. nochmals angepasst werden.
Für die Bearbeitung der Leistungen Bildung und Teilhabe wird der Fallzahlenschlüssel 700 für eine Vollzeitstelle festgesetzt. Wedel hat 280 bekannte Fälle und das entspricht einer Stelle mit 15 Stunden/Woche bewertet mit EG7.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Vertrag sollte geschlossen werden, da sich alle Kommunen einig sind, dass die Aufgabenübertragung sinnvoll ist, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu erhöhen. Gleichzeitig beinhaltet der Vertrag die Anpassung des Fallzahlenschlüssels Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und hat dadurch eine höhere Kostenerstattung zur Folge. Dies entlastet die Stadt Wedel um ca. 64.276,00 € jährlich. Es gibt zudem keine wirkliche Alternative, da es sich lediglich um eine Vertragsanpassung handelt und der Kreis keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich Kostenerstattungen einfließen lassen wird. Bei Ablehnung des neuen Vertrages würde der alte Vertrag weiterlaufen und die Aufgabe Bildung und Teilhabe nicht übertragen werden. Die Wedeler Bürger*innen müssten weiterhin Ihre Anträge beim Kreis stellen. Zudem würde die Stadt keine Anpassung des Fallzahlenschlüssels Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erhalten.
Die Anpassung des Fallzahlenschlüssels Hilfe zur Pflege ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Kommunen des Kreises und dem Kreis, die 2019 das erste Mal besprochen wurden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hat die Verwaltung 2020 vorgeschlagen mit dem Kreis neue Verhandlungen bezüglich der Kostenerstattungen zu führen. Die Absenkung des Fallzahlenschlüssels erfolgte außerhalb dieser Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. Die Auswirkungen der Vertragsanpassung werden aber bei der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung Berücksichtigung finden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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2
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(wie Dokument)
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602,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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113,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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239,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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109,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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217,7 kB
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10
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(wie Dokument)
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105,6 kB
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