Beschlussvorlage - BV/2021/126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Fortsetzung der Mitgliedschaft der Stadt Wedel in der Aktivregion Pinneberger Marsch und Geest e.V. auch für die neue EU-Förderperiode von 2023 bis voraussichtlich 2027.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel ist Mitglied in der Aktivregion Pinneberger Marsch und Geest e.V. Im Zuge einer Mitgliedschaft können insbesondere investive Projekte gefördert werden, die sich positiv auf die Entwicklung der einzelnen Mitgliedskommunen auswirken. In der letzten Förderperiode lagen die Förderschwerpunkte auf den Kernthemen „Ortskerne zukunftsfähig gestalten“, „Mit Ressourcen nachhaltig umgehen“, „Land und Natur erleben“ und „Lokale Bildungslandschaften aufbauen und stärken“. Aktuell startet die Entwicklung einer neuen Strategie für die neue Förderperiode 2023 bis 2027. Im Zuge der Strategieerstellung werden auch die neuen Förderschwerpunkte erarbeitet.     

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Stadt Wedel zahlt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Aktivregion Pinneberger Marsch und Geest e.V. Koffinanzierungsbeiträge in der Höhe von derzeit ca. € 16.600 für das Grundbudget und ca. € 8.700 für das Regionalbudget. Mit dem Regionalbudget können auch kleinere Projekte mit Investitionskosten von bis € 20.000 gefördert werden. Die Beiträge werden derzeit neu kalkuliert. Wedel wird aber auch in Zukunft reduzierte Beiträge zahlen. Die Beiträge beziehen sich auf die Anzahl der Einwohner und reduzieren sich ab 10.001 Einwohnern um 50 %. In der letzten Förderperiode sind oder wären insgesamt Projekte in der Größenordnung von ca. € 2,2 Millionen mit Mitteln in der Höhe von insgesamt ca. € 1 Million durch die Aktivregion gefördert worden (siehe Anlage). Ohne Fördermittel wäre die Realisierung etlicher Projekte nicht oder nur in einem kleineren Umfang möglich gewesen. Eine Fortsetzung der Mitgliedschaft in der AktivRegion wird daher empfohlen.      

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Mit der Fortsetzung der Mitgliedschaft sind jährlich Beiträge für das Grundbudget in der Höhe von ca. € 16.600 und für das Regionalbudget in der Höhe von ca. € 8.700 verbunden. Im Falle der Beendung der Mitgliedschaft entfiele natürlich die Möglichkeit Fördermittel zu generieren. 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

25.500

25.500

25.500

25.500

25.500

25.500

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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