Beschlussvorlage - BV/2021/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme vom Schulverein des Johann-Rist-Gymnasiums e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Geschäftszeichen:
- 0-13 / sxk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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06.12.2021
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1
Bildung, Kultur und Sport
Strategisches Ziel: Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Für diese Maßnahme gibt es keine Kennzahlen bzw. Messung der Zielerreichung.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat hat am 21.3.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung von Spenden bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro auf den Bürgermeister zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Sachspende des Schulvereins des Johann-Rist-Gymnasiums e. V. hat einen Gesamtwert von 29.946,35€ brutto und aus diesem Grund muss die Annahme vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.
Das Johann-Rist-Gymnasium und der Schulverein wünschen sich ein „grünes Klassenzimmer/Außenklassenzimmer“ und Haushaltsmittel stehen für diesen Wunsch dauerhaft nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund hat der Schulverein des Johann-Rist-Gymnasiums seine Unterstützung angeboten. Es handelt sich um insgesamt 15 Sitzbänke aus Sichtbeton mit Stahlwangen und die Herstellung, Anlieferung und der Einbau sind in den Kosten bereits enthalten. Eine Ansicht der Bänke, der geplante Aufbau und Standort sowie die detaillierten Kosten sind den Anlagen 1-3 zu entnehmen.
Mit Folgekosten ist nur dann zu rechnen, wenn die Betonbänke mutwillig beschädigt werden.
Beton und Metall sind langlebig und ein Neuanstrich ist nur auf Grund der Optik erforderlich. Der verantwortliche Fachdienst geht davon aus, dass in den kommenden 10 Jahren keine Folgekosten erforderlich sein werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Spende des Schulvereins ermöglicht den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsstunden an der frischen Luft stattfinden zu lassen und bietet dadurch eine andere Form und Abwechslung im Unterricht. Das Außenklassenzimmer ist auch eine gute Alternative in der aktuellen Pandemie-Situation.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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958,9 kB
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