Beschlussvorlage - BV/2021/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs.1BauGB für das Vorhaben Neubau eines Mehrfamilienhaus in der Pulverstraße 45 zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau eines Mehrfamilienhaus

Baugrundstück

 

Pulverstraße 45, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

20.08.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

II

 

Gebäudehöhe

 

ca. 6,00 m

Dachform

 

Flachdach

GRZ

 

0,35

GFZ

 

0,58

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen einfachen B-Planes Nr. 100 r „Pulverstraße“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Festsetzungen die der Bebauungsplan nicht beinhaltet werden nach § 34 BauGB beurteilt.

 

Auf dem Grundstück Pulverstraße 45 soll das bestehende Einfamilienhaus abgerissen werden und durch ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus ersetzt werden. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.

 

Der Antragsteller ist auch im Besitz des Nachbargrundstückes Galgenberg 31. Das bestehende Gebäude Galgenberg 31 wird bist an die Grundstücksgrenze zu Pulverstraße 45 erweitert, so dass eine beidseitige Grenzbebauung erstellt wird. Die Kubatur des Bestandsgebäudes wird aufgenommen und erweitert. Die Bauflucht wird aufgenommen.

 

Die angegebene GRZ von 0,35 (Flächen des Hauptgebäudes mit Terrassen und Balkonen) muss eingehalten werden und die zusätzlich versiegelten Flächen (Stellplätze, Zufahrten sowie Nebenanlagen etc.) dürfen nicht mehr als 50 % dieser GRZ ausmachen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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