Beschlussvorlage - BV/2021/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Pulverstraße 45, Neubau Mehrfamilienhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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30.11.2021
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen einfachen B-Planes Nr. 100 r „Pulverstraße“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Festsetzungen die der Bebauungsplan nicht beinhaltet werden nach § 34 BauGB beurteilt.
Auf dem Grundstück Pulverstraße 45 soll das bestehende Einfamilienhaus abgerissen werden und durch ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus ersetzt werden. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.
Der Antragsteller ist auch im Besitz des Nachbargrundstückes Galgenberg 31. Das bestehende Gebäude Galgenberg 31 wird bist an die Grundstücksgrenze zu Pulverstraße 45 erweitert, so dass eine beidseitige Grenzbebauung erstellt wird. Die Kubatur des Bestandsgebäudes wird aufgenommen und erweitert. Die Bauflucht wird aufgenommen.
Die angegebene GRZ von 0,35 (Flächen des Hauptgebäudes mit Terrassen und Balkonen) muss eingehalten werden und die zusätzlich versiegelten Flächen (Stellplätze, Zufahrten sowie Nebenanlagen etc.) dürfen nicht mehr als 50 % dieser GRZ ausmachen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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543,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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