Mitteilungsvorlage - MV/2021/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren für die Straßenreinigung und Ankündigung einer neuen Straßenreinigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-601 / Jz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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15.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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25.11.2021
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Stadt Wedel betreibt die Straßenreinigung auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten (öffentlichen) Straßen, Wegen und Plätzen als öffentliche Einrichtung mit Gebührenpflicht für die Grundstückseigentümer. Für einige Straßen sind die Anlieger für die Reinigungspflicht verantwortlich. Die Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes ist dem Bauhof zur Durchführung übertragen worden. Der Winterdienst auf den Straßen wurde bisher von der Stadt übernommen und daher nicht gebührenpflichtig umgelegt.
Die rechtlichen Grundlagen zur Straßenreinigung finden sich in der „Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungs- und -Gebührensatzung)“ vom 26.10.2010, zuletzt geändert durch die Nachtragssatzung vom 18.12.2014.
Im Zuge der Prüfung des Landesrechnungshofes bis März 2020 hat der Landesrechnungshof unter anderem eine Kontrolle der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr vorgenommen. Im Ergebnis hält der Landesrechnungshof die Anpassung der Gebühren für die Straßenreinigung für notwendig.
Die Verwaltung hat bereits im März 2020 mit der Aufarbeitung der Kalkulation mit zentraler Steuerungsunterstützung begonnen. Der Vorschlag zur Erhöhung soll im ersten Quartal 2022 an die Gremien übermittelt werden. Ziel ist es, die neuen Gebühren ab dem 1.7.2022 zu erheben.
In diesem Zuge wird auch eine neu überarbeitete Straßenreinigungssatzung auf den Weg gebracht werden. Auf dem Prüfstand stehen der Winterdienst und der Gemeindeanteil.
