Beschlussvorlage - BV/2021/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel;
Trägervergabe Rissener Straße 99 + 101
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 / VB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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10.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Wedel, mit der Trägerschaft der neu entstehenden Kindertagesstätte in der Rissener Straße 99 + 101 mit voraussichtlich 2 Krippen- und 2 Elementargruppen, voraussichtlich ab Ende 2023, zu betrauen.
Die notwendigen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Einrichtung werden auskömmlich defizitär auf der Basis des nachzuweisenden erforderlichen Aufwands und im Hinblick auf die Fördervoraussetzungen, die sich aus dem KiTaG ergeben, finanziert.
Der künftige Träger wird berechtigt, den Mietvertrag mit dem Bauträger nach positiver Beschlusslage abzuschließen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder angeboten werden“. In Wedel werden dringend Betreuungsplätze benötigt. Mit dieser neuen Kindertagesstätte wird hinsichtlich der Platzsituation Entlastung geschaffen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit der Trägervergabe werden 20 neue Krippen- und 40 neue Elementarplätze geschaffen.
Darstellung des Sachverhalts
Auf dem Grundstück Rissener Straße 99 + 101 entsteht die Neubaumaßnahme „Wedeler Tor“. Bestandteil der Neubaumaßnahme ist eine Kindertagesstätte. Der Bauträger „Bonava“ hat sich im Einvernehmen mit der Stadt Wedel entschieden, die Trägerschaft an die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Wedel, zu vergeben.
Die Mietkosten belaufen sich auf 16,50 €/m² (Nettokaltmiete) zzgl. 0,50 €/m² für PKW-Stellplatzmiete (für 4 TG-Stellplätze). Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Es handelt sich hierbei um einen Indexmietvertrag. Der Bauträger hat ein Gutachten zur Miethöhe (Anlage 1) beigefügt. Demnach liegt die Miethöhe im „Mittelfeld marktüblicher Benchmarks“.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Ortsverein Wedel der Arbeiterwohlfahrt betreibt bereits seit vielen Jahren erfolgreich drei Kindertagesstätten in Wedel. Gerade auch vor dem Hintergrund der Kita-Reform ist es von Vorteil, die Trägerschaft an einen Träger mit langjähriger Erfahrung zu vergeben.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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