Beschlussvorlage - BV/2021/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Wedel, mit der Trägerschaft der neu entstehenden Kindertagesstätte in der Rissener Straße 99 + 101 mit voraussichtlich 2 Krippen- und 2 Elementargruppen, voraussichtlich ab Ende 2023, zu betrauen.

 

Die notwendigen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Einrichtung werden auskömmlich defizitär auf der Basis des nachzuweisenden erforderlichen Aufwands und im Hinblick auf die Fördervoraussetzungen, die sich aus dem KiTaG ergeben, finanziert.

 

Der künftige Träger wird berechtigt, den Mietvertrag mit dem Bauträger nach positiver Beschlusslage abzuschließen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder angeboten werden“. In Wedel werden dringend Betreuungsplätze benötigt. Mit dieser neuen Kindertagesstätte wird hinsichtlich der Platzsituation Entlastung geschaffen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Mit der Trägervergabe werden 20 neue Krippen- und 40 neue Elementarplätze geschaffen.

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Darstellung des Sachverhalts

Auf dem Grundstück Rissener Straße 99 + 101 entsteht die Neubaumaßnahme „Wedeler Tor“. Bestandteil der Neubaumaßnahme ist eine Kindertagesstätte. Der Bauträger „Bonava“ hat sich im Einvernehmen mit der Stadt Wedel entschieden, die Trägerschaft an die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Wedel, zu vergeben.

 

Die Mietkosten belaufen sich auf 16,50 €/m² (Nettokaltmiete) zzgl. 0,50 €/m² für PKW-Stellplatzmiete (für 4 TG-Stellplätze). Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Es handelt sich hierbei um einen Indexmietvertrag. Der Bauträger hat ein Gutachten zur Miethöhe (Anlage 1) beigefügt. Demnach liegt die Miethöhe im „Mittelfeld marktüblicher Benchmarks“.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Ortsverein Wedel der Arbeiterwohlfahrt betreibt bereits seit vielen Jahren erfolgreich drei Kindertagesstätten in Wedel. Gerade auch vor dem Hintergrund der Kita-Reform ist es von Vorteil, die Trägerschaft an einen Träger mit langjähriger Erfahrung zu vergeben.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Angelehnt an ein relativ zeitnahes Interessenbekundungsverfahren erfolgte die Auswahl des Trägers durch den Bauträger im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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