Beschlussvorlage - BV/2021/104-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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04.11.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Neuerungen nach den Ausschussberatungen: Im § 8 sind konkret die berechtigten Fachdienste der Stadt zu benennen, hier also zusätzlich der Fachdienst Interner Diensbetrieb - Gremien und KSA-.
Bei den erforderlichen Daten kommen noch die Telefonnummer sowie der Vorname hinzu.
Nach intensiven Besprechungen zwischen der Stadtjugendpflege (Frau Dreessen) als unterstützender Verwaltungseinheit und dem aktuellen Jugendbeirat ergaben sich sowohl Wunsch als auch Notwendigkeit der Neufassung der Satzung für den Jugendbeirat.
Stellungnahme Jugendbeirat:
„Wir, die Jugendlichen aus dem Jugendbeirat möchten, dass die Satzung künftig in einer gendergerechteren Sprache verfasst ist. Daher wollen wir, dass möglichst alle Geschlechter vertreten sind und dass der Vorstand divers besetzt ist. Wir möchten nicht mit Maskulinum und Femininum arbeiten, sondern Sternchen verwenden, um alle Menschen einzubeziehen.“
Außerdem ist bei einer Sichtung der Satzung festgestellt worden, dass der wichtige Paragraph 47 f GO in der Satzung nicht erwähnt wird, der ja die Grundlage für unsere Beteiligung darstellt.
Die Satzung erfordert nach Durchsicht der Rechtsabteilung zudem kleinere Anpassungen in Bezug auf das Ratsinformationssystem, Bekanntmachungen im Internet und die Geschäftsordnung. Außerdem wurde festgestellt, dass in Verbindung mit der Erlaubnis zur Erfassung und Speicherung der Daten aller Mitglieder des Jugendbeirates Hinweise auf die Datenschutzgrundverordnung ergänzt werden müssen.
Die neue Satzung ist mit dem Justiziariat abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144 kB
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2
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(wie Dokument)
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288,4 kB
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