Beschlussvorlage - BV/2021/104-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die dieser Vorlage beigefügte Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Wedel.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Neuerungen nach den Ausschussberatungen: Im § 8  sind konkret die berechtigten Fachdienste der Stadt zu benennen, hier also zusätzlich der Fachdienst Interner Diensbetrieb - Gremien und KSA-.

Bei den erforderlichen Daten kommen noch die Telefonnummer sowie der Vorname hinzu.

 

 

Nach intensiven Besprechungen zwischen der Stadtjugendpflege (Frau Dreessen) als unterstützender Verwaltungseinheit und dem aktuellen Jugendbeirat ergaben sich sowohl Wunsch als auch Notwendigkeit der Neufassung der Satzung für den Jugendbeirat.

 

Stellungnahme Jugendbeirat:

 

„Wir, die Jugendlichen aus dem Jugendbeirat möchten, dass die Satzung künftig in einer gendergerechteren Sprache verfasst ist. Daher wollen wir, dass möglichst alle Geschlechter vertreten sind und dass der Vorstand divers besetzt ist. Wir möchten nicht mit Maskulinum und Femininum arbeiten, sondern Sternchen verwenden, um alle Menschen einzubeziehen.“

 

Außerdem ist bei einer Sichtung der Satzung festgestellt worden, dass der wichtige Paragraph 47 f GO in der Satzung nicht erwähnt wird, der ja die Grundlage für unsere Beteiligung darstellt.

 

Die Satzung erfordert nach Durchsicht der Rechtsabteilung zudem kleinere Anpassungen in Bezug auf das Ratsinformationssystem, Bekanntmachungen im Internet und die Geschäftsordnung. Außerdem wurde festgestellt, dass in Verbindung mit der Erlaubnis zur Erfassung und Speicherung der Daten aller Mitglieder des Jugendbeirates Hinweise auf die Datenschutzgrundverordnung ergänzt werden müssen.

Die neue Satzung ist mit dem Justiziariat abgestimmt.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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