Beschlussvorlage - BV/2021/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 31 und 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung in der Straße Langenkamp 28 in Wedel zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Nutzungsänderung Gewerbefläche in Einzelhandelsfläche

Baugrundstück

 

Langenkamp 28

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

13.10.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

wird nicht verändert

 

Gebäudehöhe

 

wird nicht verändert

Dachform

 

wird nicht verändert

GRZ

 

wird nicht verändert

GFZ

 

wird nicht verändert

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 47 „Nieland“, weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab.

hier: Befreiung von Art der baulichen Nutzung

Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass im Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe unzulässig sind.

 

In der Halle 3 der Handwerkerhöfe im Langenkamp sollen E-Bikes, Lastenräder und Dreiräder für Menschen mit körperlichen Einschränkungen verkauft bzw. an ihnen Service- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich hier um eine Nutzung, die dem Einzelhandel zugeordnet wird.

 

Im Bebauungsplan Nr. 47 „Nieland“ wurde der Einzelhandel ausgeschlossen, um insbesondere die Versorgungsfunktion des Stadtzentrums von Wedel zu gewährleisten.

 

Im „Einzelhandelskonzept für die Stadt Wedel“ des Büros CIMA aus dem Jahr 2010 wird Fahrradhandel – unter der Zuordnung Hobbybedarf – als nicht zentrenrelevant aufgeführt. Somit als ein nicht die Zentrumsfunktion der Bahnhofstraße potenziell gefährdender Sortimentsbereich.

 

Das Gutachten führt weiter aus: „Als unproblematisch schätzt die CIMA grundsätzlich kleinflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie Verkaufseinrichtungen in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Handwerks-, Produtions-, Wartungs-, Reparatur-, Dienstleistungs- oder Kundendienstbetrieb ein, solange diese auf einer deutlich untergeordneten Betriebsfläche eingerichtet ist.“

 

Die Verkaufsfläche für E-Bikes, Lastenräder und Dreiräder für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist zwar der Betriebsfläche nicht untergeordnet; da aber die Zentrumsfunktion der Bahnhofstraße nicht geschwächt wird, ist das Vorhaben stadträumlich vertretbar.

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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