Beschlussvorlage - BV/2021/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Langenkamp 28, Nutzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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09.11.2021
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Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Nutzungsänderung Gewerbefläche in Einzelhandelsfläche |
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Baugrundstück
Langenkamp 28
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
13.10.2021 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
wird nicht verändert |
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Gebäudehöhe
wird nicht verändert |
Dachform
wird nicht verändert |
GRZ
wird nicht verändert |
GFZ
wird nicht verändert |
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 47 „Nieland“, weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab.
hier: Befreiung von Art der baulichen Nutzung
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass im Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe unzulässig sind.
In der Halle 3 der Handwerkerhöfe im Langenkamp sollen E-Bikes, Lastenräder und Dreiräder für Menschen mit körperlichen Einschränkungen verkauft bzw. an ihnen Service- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich hier um eine Nutzung, die dem Einzelhandel zugeordnet wird.
Im Bebauungsplan Nr. 47 „Nieland“ wurde der Einzelhandel ausgeschlossen, um insbesondere die Versorgungsfunktion des Stadtzentrums von Wedel zu gewährleisten.
Im „Einzelhandelskonzept für die Stadt Wedel“ des Büros CIMA aus dem Jahr 2010 wird Fahrradhandel – unter der Zuordnung Hobbybedarf – als nicht zentrenrelevant aufgeführt. Somit als ein nicht die Zentrumsfunktion der Bahnhofstraße potenziell gefährdender Sortimentsbereich.
Das Gutachten führt weiter aus: „Als unproblematisch schätzt die CIMA grundsätzlich kleinflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie Verkaufseinrichtungen in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Handwerks-, Produtions-, Wartungs-, Reparatur-, Dienstleistungs- oder Kundendienstbetrieb ein, solange diese auf einer deutlich untergeordneten Betriebsfläche eingerichtet ist.“
Die Verkaufsfläche für E-Bikes, Lastenräder und Dreiräder für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist zwar der Betriebsfläche nicht untergeordnet; da aber die Zentrumsfunktion der Bahnhofstraße nicht geschwächt wird, ist das Vorhaben stadträumlich vertretbar.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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763,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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338,6 kB
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