Beschlussvorlage - BV/2021/110
Grunddaten
- Betreff:
-
II. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Gebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
- Geschäftszeichen:
- SEW/Hs/Ta
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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11.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.11.2021
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Gebührensatzung) soll die rechtssichere Veranlagung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung gewährleisten.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Auf eine Gegenüberstellung der Änderung wird zu dieser Vorlage verzichtet, da lediglich die Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung betroffen sind.
Inhaltliche Änderungen gibt es derzeit nicht.
Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
Die Kalkulationen der Gebührensätze für die zentrale Abwasserbeseitigung 2022 ist als Anlage 2 dieser BV beigefügt und ergibt im Ergebnis eine Senkung der Schmutzwassergebühr von derzeit 2,30 €/m³ auf 2,26 €/m³ und eine Verringerung der Niederschlagswassergebühren von zurzeit 0,72 €/m² auf 0,66 €/m².
Grundlage dieser Kalkulation sind die Zahlen des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für 2022.
Gemäß KAG sind festgestellte Gebührenüberschüsse innerhalb von drei Jahren nach der Feststellung an die Gebührenzahler*innen zurückzugegeben.
Es ist daher vorgesehen, von den vorhandenen Überdeckungen für die Schmutzwassergebühren einen Betrag in Höhe von 310.000 € einzustellen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den noch nicht aufgelösten Überschüsse aus 2018 (121.501,64 Euro) und 2019 (70.931,22 Euro) sowie einem Anteil aus 2020 (117.567,14 Euro). Für die Niederschlagswassergebühr wird ein Betrag in Höhe von 90.500 € aus 2020 in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Eine vollständige Auflösung der Rückstellungen wäre möglich, ist jedoch aus Gründen der Gebührenstabilität nicht vorgesehen. So kann den ggf. höheren Fremdwasseranteilen im Schmutzwassernetz bei Starkregenereignissen oder auch nicht planbaren Reparaturen am Kanalnetz Rechnung getragen werden.
Die weiteren Kosten für die Berechnung der kostendeckenden Gebühren ergeben sich aus der Anlage 2. Die hier aufgeführten Kosten beruhen auf einer Schätzung der betrieblich erforderlichen nicht investiven Baumaßnahmen, der Kosten für die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie den sonstigen erforderlichen Verwaltungs- und Personalaufwendungen in 2022.
Die Aufteilung der Abschreibungen auf die Schmutz- und Niederschlagswassereinrichtungen erfolgt entsprechend der Zuordnung der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die Abschreibungswerte wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlich in 2021 und 2022 anfallenden Investitionen ermittelt.
Die kalkulatorischen Zinsen setzen sich zusammen aus den Fremdkapitalzinsen sowie der Eigenkapitalverzinsung. Der Zinssatz hierfür mit derzeit 4,25% wird zeitnah überprüft. Wenn erforderlich, wird für eine Änderung des Zinssatzes eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Wedel erforderlich.
Der Kostenanteil für die Einleitgebühr des AZV Südholstein hängt maßgeblich von der transportierten Schmutzwassermenge ab, die wiederum vom gesamten Frischwasserverbrauch und Fremdwassereinträgen beeinflusst wird.
Nach Aussage des AZV wird sich die aktuelle Gebühr in Höhe von 1,15 Euro je m³ für 2022 nicht verändern. Für 2023 eine Erhöhung der Einleitgebühr prognostiziert, die sich dann unmittelbar auf die Höhe der Schmutzwassergebühren der Stadt Wedel auswirken wird.
Die Aufteilung der weiteren Kosten erfolgt in Anlehnung an die zum Jahresabschluss 2020 aufgestellte Nachkalkulation und den dort enthaltenen operativen Verteilungsschlüsseln.
Ein Ausgleich zwischen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ist rechtlich nicht zulässig, weil der durch die unterschiedliche Entsorgung bevorteilte Personenkreis nicht identisch ist.
Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühren werden die Kosten zudem im Verhältnis der Flächen zwischen öffentlichen und privaten Bereiche aufgeteilt. Da die Stadt Wedel Baukostenzuschüsse für Maßnahmen am öffentlichen Niederschlagswasserkanal in Höhe von 50% übernimmt, ergibt sich hier eine geringere Gebühr je m².
Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und bei Bedarf im Rahmen einer Änderung der Gebührensatzung angepasst.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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341,7 kB
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