Mitteilungsvorlage - MV/2021/071

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

In der Sitzung des Sozialausschusses im Juni 2021 wurde einstimmig der Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass durch die Verwaltung eine Vorlage mit einer Aufstellung möglicher Alternativen zur bisherigen Betreuungsarbeit erarbeitet wird.
In der Vorlage sind alle Möglichkeiten für die zukünftige Organisation der Arbeit der
hauptamtlichen Betreuung darzulegen und durch die Verwaltung anhand von Vor- und
Nachteilen zu bewerten sowie die prognostizierten Kosten und ihre Zusammensetzung
darzustellen und alle Varianten hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Anpassung an
neue veränderte Rahmenbedingungen zu beleuchten.

 

In Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Fresch wird diese Vorlage zuerst als Mitteilungsvorlage in den Ausschuss gegeben, um einen inhaltlichen Austausch zu ermöglichen. In der November Sitzung wird dann eine abgestimmte Beschlussvorlage folgen.

Der Vertrag mit dem Diakonischen Werk Hamburg-West/Südholstein (Diakonie) wurde bis Ende 2022 verlängert. Für den Zeitraum ab 2023 gibt es zwei mögliche Alternativen für die zukünftige Organisation der Arbeit der hauptamtlichen Betreuung geflüchteter Menschen:

  1. Kündigung des bestehenden Vertrages zum Ende des Jahres 2022 und Ausschreibung der Leistung
  2. Eigenes Personal beschäftigen

 

Zu 1.:

Seit 2019 sind soziale Dienstleistungen auszuschreiben. Der bestehende Vertrag mit der Diakonie wurde um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Die Flüchtlingsbetreuung muss somit ab 2023 ausgeschrieben werden, ansonsten liegt ein Vergaberechtsverstoß vor. Nach Rücksprache mit der Vergabestelle erfolgt die Vergabe ab 750.000 € (gesamte Vertragslaufzeit) europaweit und ab 214.000 € national. Die Vertragslaufzeit darf 6 Jahre nicht überschreiten. Eine Anpassungsklausel ist möglich, so dass auch während der 6-jährigen Laufzeit die Anzahl der Personalstellen dem Bedarf angepasst werden kann. Hierbei gilt zu beachten, dass vor Ausschreibung die höchstmöglichen Kosten eingeplant werden, um zu entscheiden, ob europaweit ausgeschrieben werden muss.

Es wird eine Verhandlungsvergabe durchgeführt, d.h. es gibt einen Teilnahmewettbewerb, woraufhin anhand der eingereichten Referenzen ausgewählt wird, wer aufgefordert wird ein Angebot abzugeben.

Die Kosten sind bei der Ausschreibung sozialer Dienstleistungen nicht allein ausschlaggebend. Es wird eine Wertungsmatrix zugrunde gelegt, in der die einzelnen Bewertungspunkte eine Gewichtung erhalten. 

Ein Beispiel für eine Bewertungsmatrix:

Bewertungspunkte könnten folgende sein: Qualifikation des Personals, Kosten, Aufgabenspektrum, Ansprechbarkeit vor Ort usw.

Diese werden prozentual gewichtet. Z.B. Personal 30%, Kosten 30%, Aufgabenspektrum 20%, Ansprechbarkeit vor Ort 20%.

Es wird vorgeschlagen, dass im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens eine Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung gebildet wird, die die Bewertungsmatrix erarbeitet und damit auch die Anforderungen an den zukünftigen Träger.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Frühjahr 2022 mit dem Verfahren zu beginnen ist, um spätestens am 01.12.2022 einen Träger ausgewählt zu haben. Und um den Vertrag rechtzeitig zum 01.01.2023 schließen zu können.

 

Zu 2.:

Die Flüchtlingsbetreuung könnte auch befristet mit eigenem Personal geleistet werden. Dieses Personal sollte eine sozialpädagogische Qualifikation vorweisen und würde dann tarifrechtlich in S11b TVSuE eingruppiert werden. Aufgrund der vielfältigen globalen Wirkmechanismen auf die Flüchtlingszahlen, wäre nur eine befristete Beschäftigung in diesem Bereich möglich.

 

 

Beide Varianten haben Vor-und Nachteile. Ein freier Träger bringt eine andere Sicht-und Arbeitsweise in das Arbeitsfeld und hat bessere Möglichkeiten, Personal zu rekrutieren oder hat bereits welches. Der freie Träger hat bereits Erfahrungen in der Arbeit mit geflüchteten Menschen und kann diese gewinnbringend einbringen. Die Ausschreibung bietet der Stadt Wedel die Möglichkeit, ihre Anforderungen/Vorgaben zu formulieren und einen geeigneten Träger auszuwählen.

Ein Nachteil ist die immer wiederkehrende Ausschreibungspflicht mit dem dazugehörigen Aufwand und den starren Fristen aus dem Vergaberecht.

Eigenes Personal bietet den Vorteil direkter Einflussnahme auf die Aufgabenerfüllung. Der Nachteil ist die Personalgewinnung. In Zeiten von Fachkräftemangel, insbesondere auch im sozialpädagogischen Bereich, wird es zunehmend schwieriger Stellen zu besetzen. Die Befristung wird es erfahrungsgemäß nahezu unmöglich machen.

 

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