Beschlussvorlage - BV/2021/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Strandbaddamm 2, Nutzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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19.10.2021
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Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Nutzungsänderung von Teilflächen für die auf 5 Jahre befristete Unterbringung des Amtsgerichtes Pinneberg |
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Baugrundstück
Strandbaddamm 2, 22880 Wedel
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
13.09.2021 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
wird nicht verändert |
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Gebäudehöhe
wird nicht verändert |
Dachform
wird nicht verändert |
GRZ
wird nicht verändert |
GFZ
wird nicht verändert |
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 20 a „Schulauer Hafen“, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab.
hier: Befreiung von der Art der Nutzung „Sondergebiet Hafen“ in „Büro- und Verwaltungsgebäude“
Das Amtsgericht Pinneberg muss aufgrund einer notwendigen umfangreichen Sanierung geräumt werden. Daher wird nach einer Interimslösung gesucht. Das Gewerbe- und Bürogebäude am Strandbaddamm bietet sich dafür an. Neben Büroarbeitsplätzen soll hier auch der Gerichtsbetrieb untergebracht werden.
Die Interimsnutzung ist derzeit auf 5 Jahre angesetzt, optional soll eine Verlängerung möglich sein.
Die Stellplätze werden auf dem eigenem Grundstück, nördlich des Gebäudes, nachgewiesen.
Die Befreiung von der Art der Nutzung „Sondergebiet Hafen“ in ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit zentraler Funktion wird von der Verwaltung positiv bewertet. Es bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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424,5 kB
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