Beschlussvorlage - BV/2021/103

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 31 und 36 Abs. 1 BauGB für die befristete Nutzungsänderung für eine Teilfläche in der Straße Strandbaddamm 2 in Wedel zu erteilen.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Nutzungsänderung von Teilflächen für die auf 5 Jahre befristete Unterbringung des Amtsgerichtes Pinneberg

Baugrundstück

 

Strandbaddamm 2, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

13.09.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

wird nicht verändert

 

Gebäudehöhe

 

wird nicht verändert

Dachform

 

wird nicht verändert

GRZ

 

wird nicht verändert

GFZ

 

wird nicht verändert

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 20 a „Schulauer Hafen“, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab.

hier: Befreiung von der Art der Nutzung „Sondergebiet Hafen“ in „Büro- und Verwaltungsgebäude“

 

Das Amtsgericht Pinneberg muss aufgrund einer notwendigen umfangreichen Sanierung geräumt werden. Daher wird nach einer Interimslösung gesucht. Das Gewerbe- und Bürogebäude am Strandbaddamm bietet sich dafür an. Neben Büroarbeitsplätzen soll hier auch der Gerichtsbetrieb untergebracht werden.

 

Die Interimsnutzung ist derzeit auf 5 Jahre angesetzt, optional soll eine Verlängerung möglich sein.

 

Die Stellplätze werden auf dem eigenem Grundstück, nördlich des Gebäudes, nachgewiesen.

 

Die Befreiung von der Art der Nutzung „Sondergebiet Hafen“ in ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit zentraler Funktion wird von der Verwaltung positiv bewertet. Es bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...