Beschlussvorlage - BV/2021/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, dem Tennisclub Aue Wedel e.V. einen Zuschuss zur Beschaffung von Schleppnetzen in Höhe von 650 Euro zu gewähren.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Stadt schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot (Handlungsfeld 1).

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der TC Aue hat in den letzten Jahren sukzessive seine Tennisanlage saniert, auch mit Hilfe städtischer Zuschüsse (2018: 1.200 € für eine Walze, 2020: 3.000 € für Wegearbeiten). Der Verein hat auch in diesem Jahr in erheblichem Umfang Eigenmittel eingesetzt (z.B. für neue Pfosten und Netze) und beabsichtigt eine Beschaffung von Schleppnetzen zum Abziehen für die Plätze. Die Kosten betragen gemäß Angebot ca. 1.300 €, bei der Stadt wurde ein Zuschussantrag gestellt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der TC Aue leistet wertvolle Arbeit, seine Aktivitäten sind unbedingt unterstützenswert. Der städtische Zuschuss war regelmäßig ein Anteilszuschuss. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von ca. 50 % vor.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Im Haushalt 2021 stehen aktuell bei dieser Kostenstelle 6.500 € zur Verfügung. Es wurden in diesem Jahr bereits dem SC Rist 3.000 € bewilligt. Bei Beschlussfassung stünden anschließend noch 2.850 € bereit. Der Zuschuss kann auch in abweichender Höhe oder gar nicht gewährt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

650

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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