Mitteilungsvorlage - MV/2021/065

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Anfrage zum Planungsausschuss wurde an den Sozialausschuss gegeben, da es sich bei der Villa und dem Kinder-und Jugendzentrum um Einrichtungen handelt, mit denen sich der Sozialausschuss befasst.

 

5811100 – Steuerungsleistungen

Bei den Steuerungsleistungen können einzelne größere Ausgaben je Produkt bzw. Leistung nicht explizit benannt werden. Unter Steuerungsleistungen werden alle Leistungen erfasst, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Nach den Zuordnungsvorschriften der GemHVO-Doppik zählen dazu folgende Produkte:

  • 1110000000   Kommunale Selbstverwaltung
  • 1110001000   Gemeindeorgane
  • 1110002000   Stadt- und Verwaltungsmarketing
  • 1110100000   Personalrat
  • 1110110000   Justiziariat
  • 1110120000   Gleichstellung
  • 1110130000   Prüfdienste
  • 1110140000   Datenschutz
  • 1110200000   Dienstleistungen für die Verwaltung
  • 1110201000   EDV
  • 1110210000   Personalmanagement
  • 1110220000   Finanzverwaltung
  • 1110221000   Grundstücksverwaltung
  • 1110222000   Steuerverwaltung
  • 1110300000   Gebäudemanagement
  • 1110310000   Bauverwaltung
  • 1110320000   Zentrale Vergaben

 

Diese sogenannten internen Produkte mit den jeweiligen internen Leistungen werden benötigt, um die eigentlichen externen Leistungen (für die Nutzer) erstellen zu können. Die bei der Erzeugung der internen Leistung anfallenden Kosten sollen dabei möglichst verursachergerecht auf diese Endleistung für die Einwohnerinnen und Einwohner verteilt werden. Dass Erträge für abgegebene Leistungen bzw. Aufwendungen für empfangene Leistungen das Ergebnis des einzelnen Teilplans (der einzelnen Produkte) verbessern oder belasten ist gewollt. Insgesamt kann sich jedoch aus internen Leistungsbeziehungen das Gesamtergebnis der Stadt weder auf der Planungsebene (Ergebnisplan) noch auf der Abschlussebene (Ergebnisrechnung) verbessern oder verschlechtern.

 

Somit spiegeln die Steuerungsleistungen im Wesentlichen den Anteil der Personalstunden der Leistung wider, den eine Leistung für eine andere erbringt. Dabei werden alle Verknüpfungen der einzelnen Leistungen untereinander berücksichtigt. Um diese nachvollziehen zu können, bedarf es einer Vielzahl von einander abhängigen Arbeitsschritten – die sogenannte iterative Leistungsverrechnung. Bei der iterativen Leistungsverrechnung werden Verrechnungswerte für die Leistungen untereinander schrittweise in mehreren Stufen ermittelt. In jeder Stufe wird eine vollständige interne Leistungsverrechnung durchgeführt, bis schließlich in der letzten Stufe die endgültigen Verrechnungswerte ermittelt werden. Bei dem in Wedel durchgeführten Einzelschrittverfahren wird bei jedem Rechenschritt der soeben berechnete, aktuelle Gemeinkostenwert einer Kostenstelle sofort berücksichtigt und eingesetzt.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich rechnerisch eine Belastung mit Steuerungsleistungen je Vollzeitäquivalenz von 39.113 € (Vorjahr: 36.432 €). Sprich, jedes externe Produkt weist je Anteil der dort zugeordneten Vollzeitstellen eine Belastung mit Overheadkosten in Höhe von 39.100 € auf.

 

 

 

 

 

 

 

5811310 – Inanspruchnahme Gebäudemanagement

Die Inanspruchnahme Gebäudemanagement stellt ebenfalls eine interne Leistungsverrechnung dar. Im Gegensatz zu den Steuerungsleistungen hat diese einen eindeutigen Bezug zur Gebäudeteilleistung, deren Aufwendungen bzw. Erträge auf die Endleistung (in diesem Fall das Produkt 3660010000 Kinder- und Jugendzentrum / 3660020000 Die Villa) verteilt werden. Die größten Aufwendungen (ab 10t EUR) gemäß Haushaltsplanung 2021 ergeben sich aus:

 

Kontonummer

Kontobezeichnung

1110300124 Kinder- und Jugendzentrum

3660020000 Die Villa

5012100

Beschäftigtenbezüge

27.100,00 EUR

 

5211200

Unterhaltung der baulichen Anlagen

17.000,00 EUR

16.100,00 EUR

5211210

Unterhaltung der TGA-Anlagen

14.200,00 EUR

 

5241300

Gebäudereinigung

18.600,00 EUR

14.600,00 EUR

5241400

Energiekosten

34.000,00 EUR

25.000,00 EUR

5711320

Abschreibungen auf GAB bei Kinder- und Jugendeinrichtungen

27.700,00 EUR

13.400,00 EUR

 

 

 

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Anlagen

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