Beschlussvorlage - BV/2021/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des DRK, Ortsverein Wedel e.V.;
hier: Verwendung eines Überschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Geschäftszeichen:
- 1-502/Wi
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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07.09.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Das DRK, Ortsverein Wedel e.V. (DRK) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte eine institutionelle Förderung in Höhe von 82.000,- €. Überschüsse werden gemäß Vertrag im Verwendungsnachweis angezeigt und werden an die Stadt zurückerstattet.
Das DRK hat das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 2.694,- € abgerechnet. Es ist mit dem Wunsch an die Stadt Wedel herangetreten, dieses Geld in den Kauf eines Busses fließen lassen zu dürfen, der in 2020 getätigt wurde. Der Bus werde zu 99% für Fahrdienste der Besucher*innen der Begegnungsstätte genutzt.
Grundsätzlich sind Zuschüsse gemäß Artikel 2 I. Ziffer 3 der Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung von Zuschüssen der Stadt Wedel an Dritte (Zuschussrichtlinien) zu beantragen. Auch im Vertrag mit dem DRK ist festgelegt, dass Bedarfe vor der Beauftragung angezeigt werden.
Das DRK beantragt in diesem Falle keinen gesonderten Zuschuss, sondern bittet darum, einen erwirtschafteten Überschuss im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zuschusses die nicht für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendeten Mittel für einen anderweitigen Zweck verbuchen zu dürfen. Dadurch würde nicht eine Ausgabe der Stadt erweitert werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das DRK hat ein neues Fahrzeug angeschafft, das in der Hauptsache die Nutzer*innen der Begegnungsstätte befördert. Dadurch wird gewährleistet, dass das Angebot, das die Stadt Wedel bezuschusst, bestmöglich angenommen werden kann. Auch Senior*innen, die nicht mobil sind und sich einen Transport per Taxi nicht leisten können, können das Angebot so wahrnehmen. Die Leistungen der Begegnungsstätte werden dadurch noch niedrigschwelliger.
Daher wird empfohlen, dem Wunsch des DRK zu entsprechen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
82.000 |
82.000 |
82.000 |
82.000 |
82.000 |
82.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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