Beschlussvorlage - BV/2021/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss der Stadt Wedel beschließt, dem DRK, Ortsverein Wedel e.V. den Überschuss in Höhe von 2.694,- € zu überlassen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das DRK, Ortsverein Wedel e.V. (DRK) erhält für den Betrieb der Begegnungsstätte eine institutionelle Förderung in Höhe von 82.000,- €. Überschüsse werden gemäß Vertrag im Verwendungsnachweis angezeigt und werden an die Stadt zurückerstattet.

 

Das DRK hat das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 2.694,- € abgerechnet. Es ist mit dem Wunsch an die Stadt Wedel herangetreten, dieses Geld in den Kauf eines Busses fließen lassen zu dürfen, der in 2020 getätigt wurde. Der Bus werde zu 99% für Fahrdienste der Besucher*innen der Begegnungsstätte genutzt.

 

Grundsätzlich sind Zuschüsse gemäß Artikel 2 I. Ziffer 3 der Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung von Zuschüssen der Stadt Wedel an Dritte (Zuschussrichtlinien) zu beantragen. Auch im Vertrag mit dem DRK ist festgelegt, dass Bedarfe vor der Beauftragung angezeigt werden.

 

Das DRK beantragt in diesem Falle keinen gesonderten Zuschuss, sondern bittet darum, einen erwirtschafteten Überschuss im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zuschusses die nicht für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendeten Mittel für einen anderweitigen Zweck verbuchen zu dürfen. Dadurch würde nicht eine Ausgabe der Stadt erweitert werden.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das DRK hat ein neues Fahrzeug angeschafft, das in der Hauptsache die Nutzer*innen der Begegnungsstätte befördert. Dadurch wird gewährleistet, dass das Angebot, das die Stadt Wedel bezuschusst, bestmöglich angenommen werden kann. Auch Senior*innen, die nicht mobil sind und sich einen Transport per Taxi nicht leisten können, können das Angebot so wahrnehmen. Die Leistungen der Begegnungsstätte werden dadurch noch niedrigschwelliger.

 

Daher wird empfohlen, dem Wunsch des DRK zu entsprechen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

82.000

82.000

82.000

82.000

82.000

82.000

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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