Beschlussvorlage - BV/2021/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt die folgenden Aspekte in der Stellungnahme der Stadt Wedel im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufzulisten, die Berücksichtigung finden sollten:

 

-          Die Stadt Wedel begrüßt die Bestrebungen des NAH-SH, zeitnah eine Taktverdichtung der S 1 nach Wedel zu erreichen.

 

-          Es wird darum gebeten, unter Punkt 5.3.1 „SPNV-Stationen“ den zweiten S-Bahn-Haltepunkt in Wedel-Ost aufzunehmen. Für das Jahr 2022 ist eine Aktualisierung der standardisierten Bewertung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen, die entsprechenden Mittel sind für den Haushalt 2022 beantragt.

 

-          Ein zweigleisiger Ausbau ist im Zusammenhang mit der Taktverdichtung und dem zweiten S-Bahn-Haltepunkt zu prüfen.

 

-          Beseitigung der höhengleichen Kreuzung mit der Straße Autal.

 

-          Anregung zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Bahnhofbereiches.

 

-          Prüfung der Verbindungsmöglichkeiten zum Theaterplatz.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Schreiben der NAH:SH GmbH bezüglich des Beteiligungsverfahrens zum LNVP vom 21.07.2021 wurde den Planungsausschussmitgliedern mit mail vom 05.08.2021 mit der Bitte um ergänzende Punkte bis zum 13.08.2021 weitergeleitet. Eingegangene Ergänzungen wurden aufgenommen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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