Beschlussvorlage - BV/2021/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Tilgung Intercompany-Darlehen der Kombibad Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-20 Scho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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26.08.2021
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 8 – Finanzielle Handlungsfähigkeit
Handlungsfeld 1 – Bildung, Kultur und Sport, Nr. 2 – Die Stadt schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot.
Produkt: 4240020 Kombibad Wedel
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß Ratsbeschluss vom 23.11.2017 leistet die Stadt Wedel eine jährliche Gesellschaftereinlage an die Stadtwerke Wedel GmbH, um die wirtschaftlichen Verluste der Kombibad Wedel GmbH auszugleichen. Die Stadtwerke Wedel GmbH leitet den städtischen Verlustausgleich ohne Abzug an die Kombibad Wedel GmbH weiter.
Neben dem jährlich ermittelten Jahresfehlbetrag aus dem operativen Betrieb der Badebucht entstehen der Kombibad Wedel GmbH zusätzliche Auszahlungen durch die Tilgung der Darlehen, mittels derer der Bau des Bades seinerzeit finanziert wurde sowie für laufende Investitionen zur Aufrechterhaltung des Bäderbetriebes. Da die Darlehenslaufzeit nicht fristenkongruent zu den Abschreibungszeiträumen vereinbart wurde (sondern kürzer), reicht die Höhe der Abschreibungen inzwischen nicht mehr aus, um die laufenden Annuitäten in voller Höhe bedienen zu können. Dieser Umstand führt dazu, dass die Kombibad Wedel GmbH in den vergangenen Jahren einen negativen Finanzmittelsaldo erwirtschaftet hat.
Dieser Finanzmittelfehlbetrag aus der Bedienung der Gründungsdarlehen und der Auszahlungen für laufende Investitionen wird nicht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen. Bis 2017 konnte die Kombibad Wedel GmbH diesen Finanzmittelfehlbetrag aus eigenen liquiden Mitteln begleichen. 2018 waren diese liquiden Mittel aufgebraucht. Seitdem wird der Finanzmittelfehlbetrag aus Mitteln der Stadtwerke Wedel GmbH als sogenanntes „Intercompany-Darlehen“ ausgeglichen.
Bis Ende 2021 wird hier ein Darlehensbetrag in Höhe von 1.200.000 EUR aufgelaufen sein. Dieses Darlehen der Stadtwerke an die Badebucht muss seitens der Stadtwerke über den Kapitalmarkt finanziert werden. Hierdurch entstehen den Stadtwerken Zinsaufwendungen, die bislang nicht vollständig an die Kombibad GmbH weitergegeben wurden.
Die Tilgung dieses Intercompany-Darlehens durch die Stadt führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals der Kombibad Wedel GmbH, was wiederum das Eigenkapital der Stadtwerke Wedel GmbH als Muttergesellschaft erhöht. Im Ergebnis wird die Eigenkapitalausstattung beider Gesellschaften und die Fremdkapitalquote der Stadtwerke Wedel GmbH verbessert.
Sollte nach dem Jahresabschluss 2021 der Kombibad Wedel GmbH feststehen, dass die erhaltene Tilgung höher war als das bis zum Ende dieses Betriebsjahres entstandene Intercompany-Darlehen und die benötigten liquiden Mittel, wird der Differenzbetrag erstattet.
Sollte sich die erhaltene Tilgung nach Feststellung des Jahresabschlusses als zu niedrig erweisen, um das bis 2021 entstandenen Intercompany-Darlehen sowie die Zahlungsverpflichtungen vollständig decken zu können, wird die Stadt Wedel den ermittelten Differenzbetrag mittels Ausgleichzahlung an die Stadtwerke Wedel GmbH übernehmen. Die Stadtwerke Wedel GmbH gleicht daraufhin die Außenstände der Kombibad Wedel GmbH aus.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Mit dem Ratsbeschluss vom 23.11.2017, die wirtschaftlichen Verluste der Kombibad Wedel GmbH vollständig über eine jährliche Gesellschaftereinlage auszugleichen, soll der Betrieb der Badebucht dauerhaft sichergestellt werden. Neben dem Ausgleich dieser Verluste muss auch sichergestellt werden, dass die Kombibad Wedel GmbH jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen.
Die vorgeschlagene Tilgung des Intercompany-Darlehens ist die für den Konzern Stadt Wedel wirtschaftlichste Lösung. Die Zinssätze für ein Kommunaldarlehen liegen zurzeit zwischen 0,29% (Zinsbindung 10 Jahre) und 0,75% (Zinsbindung 30 Jahre).
Die Kombibad Wedel GmbH würde am freien Kapitalmarkt nur dann ein Darlehen aufnehmen können, wenn die Stadt Wedel vollständig für dieses Darlehn bürgt. Nach Gemeindeordnung und Erlass des Innenministeriums zur Gewährung von Bürgschaften, soll sich die Bürgschaft im Hinblick auf das EU-Beihilferecht grundsätzlich auf höchstens 80% des Kreditbetrags begrenzen.
Auch müssten die Stadtwerke Wedel GmbH für einen Kredit höhere Zinsen zahlen. Die Mehrkosten sind im Ergebnis über den Verlustausgleich von der Stadt Wedel zu tragen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Wie oben dargestellt, könnten grundsätzlich sowohl die Kombibad Wedel GmbH, als auch Stadtwerke Wedel GmbH eine Finanzierung über eine Bank vornehmen. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass die Zinsen höher als bei einem Kommunaldarlehen, das die Stadt Wedel aufnimmt, sind. Da die Stadt Wedel die Verluste der Kombibad Wedel GmbH trägt, würden diese Mehraufwendungen am Ende die Stadt Wedel belasten. Im Ergebnis ist die vorgeschlagene Tilgung des Intercompany-Darlehens durch die Stadt die wirtschaftlichste Lösung. Positiver Nebeneffekt ist, dass damit die Eigenkapitalausstattung der Kombibad Wedel GmbH und der Stadtwerke Wedel GmbH verbessert werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
9.000 |
8.700 |
8.400 |
8.100 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
1.200.000 |
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Saldo (E-A) |
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