Beschlussvorlage - BV/2021/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Verwaltung mit der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsvorschlages „Entwicklung von Standards für Verwaltung und Politik für die Bewirtschaftung des Haushalts“ zu beauftragen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 8 – Finanzielle Handlungsfähigkeit

Produkt 1110220 Finanzverwaltung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 enthält auf Seite 120 die Einzelmaßnahme „Entwicklung von Standards für Verwaltung und Politik für die Bewirtschaftung des Haushalts“.

Diese Maßnahme ist dem Handlungsfeld 8 „Finanzielle Handlungsfähigkeit“ zugeordnet.

 

Die Maßnahme ist in dem Konzeptpapier wie folgt beschrieben:

Mit Hilfe der Standards soll erreicht werden, dass unterjährig möglichst keine Beschlüsse gefasst werden, die Auswirkungen auf den Finanzplan oder Ergebnisplan haben.

 

Ziel ist es sicherzustellen, dass insbesondere bei Investitionen die in der Gemeindehaushaltsverordnung bzw. der Gemeindeordnung dargestellten Anforderungen erfüllt sind. Dort heißt es unter anderem, dass eine Veranschlagung erst dann möglich ist, wenn Pläne, Erläuterungen und Kostenschätzungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme und ein Bauzeitenplan vorliegen.

 

Gleichzeitig könnte so sichergestellt werden, dass auch nur Investitionen in die Finanzplanung aufgenommen werden, die realistischer Weise auch umgesetzt werden können.

Damit wäre auch den entsprechenden Hinweisen der Kommunalaufsicht Rechnung getragen.

 

Die Standards sollen gemeinsam mit der Politik entwickelt werden und vom Rat beschlossen wer­den.

 

Grundlage unserer Berechnung sind eingesparte 120 qm Fläche und 2.500 Euro an Baukosten pro qm.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung dieser Maßnahme.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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