Beschlussvorlage - BV/2021/086
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung: Entwicklung von Standards für Verwaltung und Politik für die Bewirtschaftung des Haushalts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Ben
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 enthält auf Seite 120 die Einzelmaßnahme „Entwicklung von Standards für Verwaltung und Politik für die Bewirtschaftung des Haushalts“.
Diese Maßnahme ist dem Handlungsfeld 8 „Finanzielle Handlungsfähigkeit“ zugeordnet.
Die Maßnahme ist in dem Konzeptpapier wie folgt beschrieben:
Mit Hilfe der Standards soll erreicht werden, dass unterjährig möglichst keine Beschlüsse gefasst werden, die Auswirkungen auf den Finanzplan oder Ergebnisplan haben.
Ziel ist es sicherzustellen, dass insbesondere bei Investitionen die in der Gemeindehaushaltsverordnung bzw. der Gemeindeordnung dargestellten Anforderungen erfüllt sind. Dort heißt es unter anderem, dass eine Veranschlagung erst dann möglich ist, wenn Pläne, Erläuterungen und Kostenschätzungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme und ein Bauzeitenplan vorliegen.
Gleichzeitig könnte so sichergestellt werden, dass auch nur Investitionen in die Finanzplanung aufgenommen werden, die realistischer Weise auch umgesetzt werden können.
Damit wäre auch den entsprechenden Hinweisen der Kommunalaufsicht Rechnung getragen.
Die Standards sollen gemeinsam mit der Politik entwickelt werden und vom Rat beschlossen werden.
Grundlage unserer Berechnung sind eingesparte 120 qm Fläche und 2.500 Euro an Baukosten pro qm.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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