Beschlussvorlage - BV/2021/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung: Entwicklung von Produktbereichszielen und deren Priorisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-205/Je
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Seit 2011 befindet sich die Stadt auf dem Weg die Aufgabenerledigung über Ziele zu steuern. Dieser Weg wird, wenn auch in kleinen Schritten, kontinuierlich weiterverfolgt. Eine moderne Steuerung orientiert sich an der Wirkung von Maßnahmen. Nächster Schritt wäre daher die Entwicklung von Wirkungszielen. Diese ermöglichen eine Diskussion über kommunale Leistungen und rücken damit den Bedarf der Zielgruppe in den Vordergrund (von der Angebotsplanung zur Nachfrageplanung).
Auch der Landesrechnungshof beobachtet die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit und betrachtet Wedel dabei durchaus als Vorreiter. In der Genehmigung des Haushaltes 2020 hat auch die Kommunalaufsicht diesen Weg ausdrücklich für sinnvoll erachtet, gleichzeitig aber auf die fehlende Priorisierung hingewiesen. Ohne Priorisierung können auch keine politischen Schwerpunkte gesetzt werden. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, bereits für den Haushalt 2022 bei 3 Pilotprodukten (Personalmanagement, Volkshochschule, Umweltschutz) mit der Entwicklung von Wirkungszielen zu beginnen. In den Jahren 2023 und 2024 sollen dann weitere Produkte folgen. Auch wenn diese Maßnahme derzeit keine konkret zu beziffernden Einsparungen nach sich zieht, wird sie doch mittel- bis langfristig zu einer effizienteren Mittelverwendung führen und letztlich damit auch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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