Beschlussvorlage - BV/2021/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Verwaltung mit der Entwicklung von Produktbereichszielen und deren Priorisierung zu beauftragen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Seit 2011 befindet sich die Stadt auf dem Weg die Aufgabenerledigung über Ziele zu steuern. Dieser Weg wird, wenn auch in kleinen Schritten, kontinuierlich weiterverfolgt. Eine moderne Steuerung orientiert sich an der Wirkung von Maßnahmen. Nächster Schritt wäre daher die Entwicklung von Wirkungszielen. Diese ermöglichen eine Diskussion über kommunale Leistungen und rücken damit den Bedarf der Zielgruppe in den Vordergrund (von der Angebotsplanung zur Nachfrageplanung).

Auch der Landesrechnungshof beobachtet die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit und betrachtet Wedel dabei durchaus als Vorreiter. In der Genehmigung des Haushaltes 2020 hat auch die Kommunalaufsicht diesen Weg ausdrücklich für sinnvoll erachtet, gleichzeitig aber auf die fehlende Priorisierung hingewiesen. Ohne Priorisierung können auch keine politischen Schwerpunkte gesetzt werden. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, bereits für den Haushalt 2022 bei 3 Pilotprodukten (Personalmanagement, Volkshochschule, Umweltschutz) mit der Entwicklung von Wirkungszielen zu beginnen. In den Jahren 2023 und 2024 sollen dann weitere Produkte folgen. Auch wenn diese Maßnahme derzeit keine konkret zu beziffernden Einsparungen nach sich zieht, wird sie doch mittel- bis langfristig zu einer effizienteren Mittelverwendung führen und letztlich damit auch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung dieser Maßnahme, auch wenn die Einsparungen nicht konkret zu beziffern sind.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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