Beschlussvorlage - BV/2021/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Einführung der Gebührenpflicht für die P+R Anlage in Wedel nachdem eine Instandsetzung und Modernisierung der Anlage erfolgt ist grundsätzlich zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

5460-01000 Parkplätze und Parkbauten

Handlungsfeld: Finanzielle Handlungsfähigkeit

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die P + R Anlange in Wedel liegt unmittelbar an der S-Bahnstation Wedel, hat insgesamt 165 Stell­plätze und ist stets voll belegt.

Der Zustand der Anlange ist mäßig, eine Grunderneuerung ist dringend zu empfehlen.

Analog zur Einführung der Gebührenpflicht der P+R-Anlagen in Hamburg empfiehlt die Verwaltung ebenfalls die Erhebung von Parkgebühren. Vorher sollte die empfohlene Sanierung der Anlage (Sauberkeit und Sicherheit) erfolgen und die Anlage u.a. mit Schrankenanlagen, Kassenautoma­ten, dynamischer Stellplatzanzeige und neuer LED Beleuchtung ausgestattet werden.

Die Investitionskosten betragen hierfür ca. 140.000 Euro.

Bei einem Tagesticketpreis in Höhe von 2 Euro (wie in Hamburg) und einer durchschnittlichen Auslastung von 80%, sind Einnahmen in Höhe von ca. 100.000 Euro im Jahr zu erwarten.

Die Hälfte dieser Einnahmen sollte für in die Instandhaltung der P+R Anlage verwendet werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt diese Maßnahme umzusetzen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

50.000     

100.000     

100.000     

100.000     

Aufwendungen*

     

     

     

50.000     

50.000     

50.000     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

 

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

140.000     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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