Beschlussvorlage - BV/2021/082

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt grundsätzlich zu, dass Beratungen und Durchführungen von Vergabeverfahren anderen Kommunen im Kreis Pinneberg kostenpflichtig angeboten werden.

 

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

1110-32000 Zentrale Vergabe 

Handlungsfeld: Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel war eine der ersten Kommunen in Schleswig-Holstein, die eine Zentrale Verga­bestelle zum 01.01.2006 auf Anregung der Stabsstelle Prüfdienste eingerichtet hat. Es sollte eine unabhängige Stelle etabliert werden, die die Ordnungsmäßigkeit von Vergaben der Stadtverwal­tung koordiniert bzw. durchführt.

Das Vergaberecht hat sich seitdem immens weiterentwickelt. Die rechtlichen Anforderungen sind durch die laufende Evaluierung des Vergaberechts und der daraus resultierenden Rechtsprechun­gen so umfangreich, dass diese bei dezentralen Bearbeitungen der Beschaffungsvorgänge nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden können. Die Konzentration der Zuständigkeit auf eine spezialisierte Fachstelle gewährleistet eine wesentlich höhere Rechtssicherheit im Umgang mit z. T. schwierigen und komplexen Rechtsmaterien.

Die Stelleninhaberin verfügt zwischenzeitlich über so große Erfahrungen, dass andere Kommunen regelmäßig im Rahmen der Amtshilfe um Hilfestellung bei Vergabeproblemen bitten.

Zusätzlich werden immer häufiger Anfragen für vergaberechtliche Seminare gestellt. Auch die Vergabestelle des Kreises Pinneberg, die 2018 eingerichtet wurde und sich derzeit noch im Auf­bau befindet, hat bereits bei Spezialausschreibungen um Hilfe gebeten.

Darüber hinaus hat auch der Kreis Pinneberg bei der Besetzung der vakanten Stellen in der Ver­gabestelle Probleme. Anders als die Vergabestelle der Stadt Wedel führt der Kreis Pinneberg le­diglich den Ausschreibungsvorgang aus. Die Kosten für die Durchführung eines Ausschreibungsver­fahrens belaufen sich derzeit je nach Aufwand auf ca. 1000 Euro bis 1200 Euro. Eine Begleitung/ Beratung während des Vergabeverfahrens wird vom Kreis Pinneberg nicht angeboten.

Wedel hat jährlich zwischen 50 und 75 Vergabeverfahren. Bei einer Auflösung der Wedeler Verga­bestelle würden zwischen 50.000 und 90.000 Euro Kosten für die externe Bearbeitung entstehen. Zudem sind weitere Kosten für die externe Schulung der Verwaltungsmitarbeitenden und ein Mehraufwand bei den jeweiligen Sachbearbeitenden zu erwarten

 

 

 Die Abgabe der Ausschreibungen der Stadt Wedel an die Vergabestelle des Kreises Pinneberg bringt aus den vorgenannten Gründen keinen erkennbaren Vorteil und ist rechtlich wie auch be­triebswirtschaftlich nicht vertretbar.

Vielmehr sollte erwogen werden, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Kreis Pinneberg, anderen interessierten Kommunen die Unterstützung bei Vergabeverfahren, bei Erhöhung der Stundenan­teile der Stelleninhaberinnen, kostenpflichtig anzubieten. Zurzeit wird eine Verwaltungskraft in die Vergabepraxis eingearbeitet, um als Vertreterin und ggf. für externe Vergabeverfahren zur Verfügung zu stehen.

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung dieser Maßnahme, Beratung und Durchführungen von Vergaben kostenpflichtig innerhalb des Kreises Pinneberg anzubieten

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

12.000     

12.000     

12.000

12.000

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Loading...