Beschlussvorlage - BV/2021/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Verwaltung mit der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsvorschlages „Verringerung der Anzahl der Ausschussmitglieder“ zu beauftragen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 7 – Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 enthält auf Seite 98 die Einzelmaßnahme „Verringerung der Anzahl der Ausschussmitglieder“. Diese Maßnahme ist dem Handlungsfeld 7 „Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung“ zugeordnet.

 

Die Maßnahme ist in dem Konzeptpapier wie folgt beschrieben:

Bei der Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder sollte Wert darauf gelegt werden, dass die Ausschüsse arbeitsfähig bleiben. Erfahrungsgemäß wird eine vorbereitende Willensbildung schwerfälliger und komplizierter, je größer ein Kollegialgremium ist. Im Interesse der Mehrheitsfindung sollte eine ungerade Zahl gewählt werden. Je nach Größe einer Gemeinde ist eine Mitgliederzahl von fünf, sieben oder maximal neun zu empfehlen. Die Festlegung der Anzahl der regelmäßigen Ausschussmitglieder ist eine politische Entscheidung der Gemeindevertretung, bei der diese frei ist und die sich ausschließlich von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten zu lassen hat. Dabei ist nicht von Belang, ob durch die Größe des Ausschusses gewährleistet ist, dass alle Fraktionen darin mitwirken können. Eine bestimmte Anzahl von Sitzen in der Gemeindevertretung berechtigt Fraktionen nicht, eine Erhöhung der Ausschusssitze zu verlangen, um dann dort berücksichtigt zu werden. Andererseits wäre es aber rechtswidrig, eine kleine Zahl von Ausschussmitgliedern nur mit dem Ziel vorzusehen, bestimmte Fraktionen von der Ausschussarbeit auszuschließen.

 

Die Ausschüsse sollen (…) als Ausfluss der repräsentativen Demokratie ein Spiegelbild der Zusammensetzung des Plenums darstellen, so dass die Gestaltungsfreiheit dort endet, wo ansehnlich große Gruppen von der Vertretung im Ausschuss ausgeschlossen werden. Nach aktueller Rechtsprechung bildet eine Fraktion mit 10 Prozent der Plenumssitze jedoch noch keine ansehnlich große Gruppe.

 

Bei der Stadt Wedel besteht der Rat derzeit aus 38 Sitzen. Die kleinste Fraktion mit drei Sitzen ist die Fraktion „DIE LINKE“; sie macht einen Anteil von rund 8 Prozent der Gemeindevertretung aus. Die Fraktionen WSI und FDP machen jeweils einen Anteil von rund 11 Prozent der Gemeindevertretung aus. Außerdem gibt es noch zwei fraktionslose Mitglieder in der Gemeindevertretung.

Nach dem oben zitierten Demokratieprinzip bilden demnach die WSI und FDP-Fraktion jeweils für sich eine ansehnlich große Gruppe, die bei der Vergabe von Ausschusssitzen zu berücksichtigen wäre. Die Fraktion DIE LINKE wäre mit unter 10 Prozent keine ansehnlich große Gruppe. Gleiches gilt für die beiden fraktionslosen Ratsmitglieder.

 

Dennoch wird nicht empfohlen von der bisherigen Praxis abzuweichen. Auch künftig sollte jeder Fraktion mindestens 1 Sitz in den Ausschüssen zugewiesen werden.

 

Um die derzeitige Sitzverteilung im Rat korrekt im Ausschuss abzubilden, ergeben sich folgende Gestaltungsmöglichkeiten für die Anzahl der Ausschussmitglieder:

Sitze

CDU

SPD

Grüne

FDP

DIE LINKE

WSI

fraktionslos

9

2

2

2

1

1

1

 

11

4

2

2

1

1

1

 

13

4

3

3

1

1

1

 

 

Danach wäre es möglich die Anzahl der Mitglieder auf 9 zu verringern und dennoch die Mehrheitsverhältnisse im Rat abzubilden.

Zu empfehlen ist nach der nächsten Kommunalwahl als Ausschussgröße die kleinste Größe zu wählen, die die Stimmverteilung im Rat wiederspiegelt.

 

Eine solche Regelung würde auch dazu führen, dass sich die Anzahl der bürgerlichen Mitglieder reduzieren lässt. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Aufwandsent-schädigungen, wie die nachstehende Tabelle zeigt:

Sitze

davon Rats-mitglieder

davon bürgerliche Mitglieder

AWE bürgerl. Ausschuss-mitglieder jährlich

Ersparnis gegenüber 13 Sitze 

9

8

1

3.360,96 €

13.443,84 €

11

8

3

10.082,88 €

6.721,92 €

13

8

5

16.804,80 €

0,00 €

 

Im Durchschnitt ist für jedes bürgerliche Mitglied mit Kosten von 840,24 Euro pro Quartal zu rechnen. Ein zusätzliches Einsparpotential ergäbe sich bei weiteren personenzahlabhängigen Kosten (z. B. Schulungskosten, Workshops, Technikausstattung, I-Paper, etc.).

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung dieser Maßnahme. Nach der nächsten Kommunalwahl sollte die Anzahl der Ausschussmitglieder maximal so hoch sein, wie es notwendig ist, um die Mehrheitsverhältnisse im Rat abbilden zu können.

 

Die Maßnahme ist Teil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2020. Alle Einzelmaßnahmen des Gesamtkonzeptes sollen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen separat vorbesprochen und dann dem Rat als Gesamtkonzept zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ziel des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist es, die Leistungsfähigkeit der Stadt Wedel zu verbessern und zu sichern. Die Maßnahme „Verringerung der Anzahl der Ausschussmitglieder“ ist aufgrund der zu erwartenden Aufwands- und Kostensenkung hierfür geeignet.

 

Die Umsetzung der Maßnahme hat zwar zunächst keine direkten finanziellen Auswirkungen und erst mit Beginn der nächsten Legislatur im Jahre 2023 könnte die kalkulierte Aufwandsreduzierung greifen. Die Beschlussfassung zum Haushaltskonsolidierungskonzept würde jedoch als Zielvorgabe bei der nächsten Konstituierung greifen und entfaltet dadurch mittelbar finanzielle Auswirkungen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ könnte die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat der Stadt Wedel nicht erfolgen. Die Verwaltung würde dann nicht beauftragt werden, die Maßnahmenumsetzung vorzubereiten.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

-13.000

-13.000

-13.000

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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