Beschlussvorlage - BV/2021/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung: Erhöhung der Grundsteuern A und B
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Ben
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 enthält auf Seite 121 die Einzelmaßnahme „Erhöhung der Grundsteuern A und B“.
Diese Maßnahme ist dem Handlungsfeld 8 „Finanzielle Handlungsfähigkeit“ zugeordnet.
Die Maßnahme ist in dem Konzeptpapier wie folgt beschrieben:
Die Grundsteuerhebesätze betragen derzeit 425 Prozent.
Die Grundsteuer ist, anders als die sehr volatile Gewerbesteuer, eine stabil kalkulierbare Einnahme.
Eine Erhöhung hilft der Stadt folglich eine nachhaltige, schwankungsunabhängige und zahlungswirksame Ergebnisverbesserung zu erzielen.
Verglichen mit den anderen Städten in Schleswig-Holstein wären wir, mit Ausnahme von Flensburg, die Stadt mit dem höchsten Hebesatz. Andererseits gehören wir auch zu den Städten mit einer der besten schulischen, sozialen und kulturellen Infrastruktur.
Die monatlichen Mehrbelastungen bei einer Anhebung auf 650 Prozent betragen je nach Objekt zwischen 5 bis 10 Euro für Wohnungen und ältere Reihenhäuser und 15 bis 20 Euro für Doppelhaushälften oder neuere Reihenhäuser.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
6.460.000 |
6.460.000 |
10.024.600 |
10.089.800 |
10.155.700 |
10.200.400 |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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