Beschlussvorlage - BV/2021/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Verwaltung mit der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsvorschlages „Erhöhung der Grundsteuern A und B“ zu beauftragen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 8 – Finanzielle Handlungsfähigkeit

Produkt 6110010 Steuern, allg. Zuweisungen, all. Umlagen

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 enthält auf Seite 121 die Einzelmaßnahme „Erhöhung der Grundsteuern A und B“.

Diese Maßnahme ist dem Handlungsfeld 8 „Finanzielle Handlungsfähigkeit“ zugeordnet.

 

Die Maßnahme ist in dem Konzeptpapier wie folgt beschrieben:

Die Grundsteuerhebesätze betragen derzeit 425 Prozent.

Die Grundsteuer ist, anders als die sehr volatile Gewerbesteuer, eine stabil kalkulierbare Einnahme.

Eine Erhöhung hilft der Stadt folglich eine nachhaltige, schwankungsunabhängige und zahlungswirksame Ergebnisverbesserung zu erzielen.

 

Verglichen mit den anderen Städten in Schleswig-Holstein wären wir, mit Ausnahme von Flensburg, die Stadt mit dem höchsten Hebesatz. Andererseits gehören wir auch zu den Städten mit einer der besten schulischen, sozialen und kulturellen Infrastruktur.

 

Die monatlichen Mehrbelastungen bei einer Anhebung auf 650 Prozent betragen je nach Objekt zwischen 5 bis 10 Euro für Wohnungen und ältere Reihenhäuser und 15 bis 20 Euro für Doppelhaushälften oder neuere Reihenhäuser.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung dieser Maßnahme.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

6.460.000

6.460.000

10.024.600

10.089.800

10.155.700

10.200.400

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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