Beschlussvorlage - BV/2021/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung: Maßnahmen zur Reduzierung des städtischen Zuschusses für die Kombibad Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Ben
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 enthält auf Seite 94 die Einzelmaßnahme „Maßnahmen zur Reduzierung des städtischen Zuschusses für die Kombibad Wedel GmbH“. Diese Maßnahme ist dem Handlungsfeld 6 „Transparenz und Beteiligung“ zugeordnet.
Die Maßnahme ist in dem Konzeptpapier wie folgt beschrieben:
Der städtische Zuschuss beträgt jährlich 2,1 Millionen Euro.
Sämtliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sind in den vergangenen Jahren konsequent ausgeschöpft worden. Dadurch ist es gelungen die Höhe des Zuschusses stabil zu halten.
Eine nachhaltige Senkung ist, wie dem beigefügten Konzept zu entnehmen ist, nur durch eine Preiserhöhung, durch Reduzierung der Öffnungszeiten, Schließung des Bades und/oder durch den Bau eines Kongresshotels in unmittelbarer Nähe zu erzielen.
Eine vollständige Schließung halten wir nicht für akzeptabel.
Konkret wäre bei einer Preiserhöhung von einer Ergebnisverbesserung von 80.000 Euro auszugehen. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten führt je nach Ausprägung zu Verbesserungen von bis zu 450.000 Euro. Da eine Reduzierung des Angebotes bzw. eine Preiserhöhung eine negative Diskussion und vermutlich einen Besucherrückgang nach sich ziehen würde und die Option „Bau eines Hotels“ zudem auch noch zu einer deutlicheren Reduzierung des städtischen Zuschusses führen würde, wird diese Maßnahme präferiert.
Die Umsetzung sollte daher mit Priorität unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (FFH) erfolgen.
Eine Aufstellung sämtlicher denkbaren Varianten wurde durch die Kombi Bad GmbH erstellt und ist als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
2.500.000 |
2.500.000 |
1.599.000 |
1.630.000 |
1.630.000 |
1.660.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,4 MB
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