Beschlussvorlage - BV/2021/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Maßnahme 41 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (BV/2021/015), dem „Verkauf städtischer landwirtschaftlich genutzter Flächen“, grundsätzlich zu.

 

Dabei sollen die Flächen bevorzugt Stiftungen, Institutionen und Unternehmen angeboten werden, die sich der Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität widmen und bisher schon in Wedel tätig sind.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Derzeit stehen ca. 80 ha landwirtschaftliche Flächen mit der Nutzung als „Wiesen“ im Eigentum der Stadt Wedel. Die Flächen wurden in der Vergangenheit als Reserve für Ausgleichsmaßnahmen und das „Ökokonto“ vorgehalten. Die Flächen sind verpachtet, insbesondere um Verkehrssiche-rungspflichten und die Unterhaltungskosten zu sparen. Diese Flächen könnten über einen längeren Zeitraum an Dritte veräußert werden. Als Verkaufspreis sollte der derzeit gültigen Bodenrichtwert von ca. 1,20 Euro /qm für „Wiesen“ angesetzt werden. Im hypothetischen Falle, dass alle Fläche veräußert werden können, wäre mit Einnahmen im Werte von insgesamt ca. 960.000 Euro zu rechnen. Realistisch erscheint allenfalls ein jährlicher Verkaufserlös von ca. 50.000 Euro. Einige Flächen sollten zudem aus stadtplanerischen Gründen im Eigentum der Stadt verbleiben. Insgesamt würde sich die zu veräußernde Fläche damit nach ersten Schätzungen um  ca. 20 ha reduzieren.

 

Gemäß dem Antrag der FDP-Fraktion sollen die Flächen bevorzugt Stiftungen, Institutionen und Unternehmen angeboten werden, die sich der Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität widmen und bisher schon in Wedel tätig sind.  

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

Noch nicht zu beziffern!

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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