Beschlussvorlage - BV/2021/064
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltskonsolidierung - Handlungsfeld 8 - Maßnahme 41
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
- Geschäftszeichen:
- 3-22
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.08.2021
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Maßnahme 41 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (BV/2021/015), dem „Verkauf städtischer landwirtschaftlich genutzter Flächen“, grundsätzlich zu.
Dabei sollen die Flächen bevorzugt Stiftungen, Institutionen und Unternehmen angeboten werden, die sich der Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität widmen und bisher schon in Wedel tätig sind.
Darstellung des Sachverhalts
Derzeit stehen ca. 80 ha landwirtschaftliche Flächen mit der Nutzung als „Wiesen“ im Eigentum der Stadt Wedel. Die Flächen wurden in der Vergangenheit als Reserve für Ausgleichsmaßnahmen und das „Ökokonto“ vorgehalten. Die Flächen sind verpachtet, insbesondere um Verkehrssiche-rungspflichten und die Unterhaltungskosten zu sparen. Diese Flächen könnten über einen längeren Zeitraum an Dritte veräußert werden. Als Verkaufspreis sollte der derzeit gültigen Bodenrichtwert von ca. 1,20 Euro /qm für „Wiesen“ angesetzt werden. Im hypothetischen Falle, dass alle Fläche veräußert werden können, wäre mit Einnahmen im Werte von insgesamt ca. 960.000 Euro zu rechnen. Realistisch erscheint allenfalls ein jährlicher Verkaufserlös von ca. 50.000 Euro. Einige Flächen sollten zudem aus stadtplanerischen Gründen im Eigentum der Stadt verbleiben. Insgesamt würde sich die zu veräußernde Fläche damit nach ersten Schätzungen um ca. 20 ha reduzieren.
Gemäß dem Antrag der FDP-Fraktion sollen die Flächen bevorzugt Stiftungen, Institutionen und Unternehmen angeboten werden, die sich der Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität widmen und bisher schon in Wedel tätig sind.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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Noch nicht zu beziffern! |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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