Beschlussvorlage - BV/2021/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Verwaltung mit der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsvorschlages „Löschwasser (Reduzierung der Kosten)“ zu beauftragen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 7 – Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung

Produkt 1260010 Freiwillige Feuerwehr Wedel

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 enthält auf Seite 109 die Einzelmaßnahme „Löschwasser“. Diese Maßnahme ist dem Handlungsfeld 7 „Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung“ zugeordnet.

 

Die Maßnahme ist in dem Konzeptpapier wie folgt beschrieben:

Bisher zahlt die Stadt seit 2015 jährlich rund 300.000 Euro an die Stadtwerke.

Grundsätzlich ist die Stadt auch zu einer Zahlung verpflichtet, da die Kosten für Löschwasser nicht aus den Zahlungen der Allgemeinheit bestritten werden dürfen.

Allerdings ist die Höhe nicht festgelegt.

Die derzeitige Summe ist das Ergebnis von Verhandlungen.

 

 Eine sehr weitgehende Reduzierung der Zahlungshöhe hätte zur Folge, dass sich die Höhe der Konzessionsabgabe, der Gewerbesteuer und der Gewinnabführung entsprechend verändern würden. Obwohl die mögliche Einsparung unter Berücksichtigung der genannten Effekte ca. 95.000 Euro betragen würde, raten wir dennoch von einer solchen Regelung ab.

 

Eine Anpassung der Höhe der Löschwasserzahlung sollte sich vielmehr daran orientieren, was für den Konzern Stadt am sinnvollsten ist.

 

Die exakte Summe sollte daher gemeinsam mit den Stadtwerken festgelegt werden.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt bei der Umsetzung dieser Maßnahme, gemeinsam mit den Stadtwerken die steuerrechtlich sinnvollste Regelung umzusetzen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Eine sehr weitgehende Reduzierung der Zahlungshöhe hätte zur Folge, dass sich die Höhe der Konzessionsabgabe, der Gewerbesteuer und der Gewinnabführung entsprechend verändern würden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

300.600

300.600

251.300

254.300

255.000

255.800

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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