Beschlussvorlage - BV/2021/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 1. Nachtragssatzung für die*den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Wedel.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 3 II Soziale Infrastruktur

Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe möglichst aller Einwohner*innen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

entfällt

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Darstellung des Sachverhalts

Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung vom 07.11.2019 nach einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion die o.g. Satzung erlassen.

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Kreises Pinneberg, Herr Axel Vogt, hatte eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt, deren Text für die Stadt Wedel angepasst wurde.

In der Satzung vorgesehen war ein Antragsrecht für die Angelegenheiten, die die von ihm vertretende gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 dieses Antragsrecht ausgeweitet, indem die Eingrenzung auf das Themengebiet gestrichen wurde.

 

Inzwischen konnte eine Beauftragte für Menschen mit Behinderungen für die Stadt Wedel gefunden werden. Bei der Bewertung der für die Arbeit nötigen Berechtigungen ist eine Fragestellung aufgetaucht, die letztlich einen rechtlichen Fehler aufgezeigt hat und eine Anpassung der Satzung notwendig macht.

Für ein Antragsrecht der*des Behindertenbeauftragten gibt es bislang keine gesetzliche Legitimierung; es handelt sich hierbei somit um einen unzulässigen Eingriff in die Souveränität der Gemeindevertretung. Der Landesbeauftragte hat lediglich ein durch das Landesbehinderten-gleichstellungsgesetz (LBBG) begründetes Recht auf Anhörung vor dem Landtag und das Recht auf frühzeitige Beteiligung in Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Aus diesem Gesetz kann demnach kein Antragsrecht für die Wedeler Beauftragte für Menschen mit Behinderungen abgeleitet werden. Die Vorgaben aus der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) fassen einen engen Personenkreis, der verlangen darf, dass Angelegenheiten auf die Tagesordnung einer Sitzung gesetzt werden, so dass auch hieraus kein Antragsrecht abgeleitet werden kann.

 

Eine Rückfrage beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Kreises Pinneberg, Herrn Axel Vogt, hat dieses Ergebnis bestätigt. In der Mustersatzung war das Antragsrecht vorgesehen; inzwischen habe sich herausgestellt, dass dieses sich aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht durchsetzen lässt. Eine eingebrachte Gesetzesinitiative ist auf den Weg gebracht, so dass möglichweise in Zukunft ein Antragsrecht für Beauftragte für Menschen mit Behinderungen begründet wird.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Antragsrecht in der Satzung muss durch die Nachtragssatzung gestrichen werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Keine

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

2.000,- €

2.000,- €

2.000,- €

2.000,- €

2.000,- €

2.000,- €

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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