Beschlussvorlage - BV/2021/069
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung für die*den Beauftragte*n für Menschen mit Behinderungen der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Geschäftszeichen:
- 1/502-Wi
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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10.08.2021
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2021
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 II Soziale Infrastruktur
Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe möglichst aller Einwohner*innen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
entfällt
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung vom 07.11.2019 nach einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion die o.g. Satzung erlassen.
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Kreises Pinneberg, Herr Axel Vogt, hatte eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt, deren Text für die Stadt Wedel angepasst wurde.
In der Satzung vorgesehen war ein Antragsrecht für die Angelegenheiten, die die von ihm vertretende gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 dieses Antragsrecht ausgeweitet, indem die Eingrenzung auf das Themengebiet gestrichen wurde.
Inzwischen konnte eine Beauftragte für Menschen mit Behinderungen für die Stadt Wedel gefunden werden. Bei der Bewertung der für die Arbeit nötigen Berechtigungen ist eine Fragestellung aufgetaucht, die letztlich einen rechtlichen Fehler aufgezeigt hat und eine Anpassung der Satzung notwendig macht.
Für ein Antragsrecht der*des Behindertenbeauftragten gibt es bislang keine gesetzliche Legitimierung; es handelt sich hierbei somit um einen unzulässigen Eingriff in die Souveränität der Gemeindevertretung. Der Landesbeauftragte hat lediglich ein durch das Landesbehinderten-gleichstellungsgesetz (LBBG) begründetes Recht auf Anhörung vor dem Landtag und das Recht auf frühzeitige Beteiligung in Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Aus diesem Gesetz kann demnach kein Antragsrecht für die Wedeler Beauftragte für Menschen mit Behinderungen abgeleitet werden. Die Vorgaben aus der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) fassen einen engen Personenkreis, der verlangen darf, dass Angelegenheiten auf die Tagesordnung einer Sitzung gesetzt werden, so dass auch hieraus kein Antragsrecht abgeleitet werden kann.
Eine Rückfrage beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Kreises Pinneberg, Herrn Axel Vogt, hat dieses Ergebnis bestätigt. In der Mustersatzung war das Antragsrecht vorgesehen; inzwischen habe sich herausgestellt, dass dieses sich aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht durchsetzen lässt. Eine eingebrachte Gesetzesinitiative ist auf den Weg gebracht, so dass möglichweise in Zukunft ein Antragsrecht für Beauftragte für Menschen mit Behinderungen begründet wird.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
2.000,- € |
2.000,- € |
2.000,- € |
2.000,- € |
2.000,- € |
2.000,- € |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152 kB
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