Beschlussvorlage - BV/2021/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss stimmt der Maßnahme, den Vertrag zum Betrieb der Teestube zu kündigen, grundsätzlich zu. Im August werden dem Sozialausschuss die Auswirkungen auf die offene Kinder- und Jugendarbeit und Kompensationsmöglichkeiten dargestellt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Maßnahme 22

 

Konzentration der Jugendarbeit

 

Beschreibung/Begründung:

In Wedel gibt es mit dem Kinder- und Jugendzentrum in der Bekstraße und der Teestube der Christuskirche zwei Jugendeinrichtungen. Mit der Einführung von Ganztagsschulen hat sich die Jugendarbeit stark verändert. Daher wurde bereits vor einigen Jahren ein Teil der Personalkapazität der Teestube zur Unterstützung der nahegelegenen Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule eingebunden. Außerdem finden Angebote der Schule auch in den Räumen der Teestube statt.

Zukünftig sollten insbesondere die Angebote der offenen Jugendarbeit im KiJuz gebündelt werden und der Standort „Teestube“ aufgegeben werden. In der Konsequenz könnte der Vertrag mit der Christuskirche gekündigt werden und der Zuschuss in Höhe von z. Z. 103.000 Euro entfallen. Die Angebote für die EBG müssten anschließend alternativ ersetzt werden. Der Aufwand würde hierfür ca. 30.000 Euro betragen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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