Beschlussvorlage - BV/2021/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung
hier: Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.08.2021
|
Darstellung des Sachverhalts
Maßnahme 22
Konzentration der Jugendarbeit
Beschreibung/Begründung:
In Wedel gibt es mit dem Kinder- und Jugendzentrum in der Bekstraße und der Teestube der Christuskirche zwei Jugendeinrichtungen. Mit der Einführung von Ganztagsschulen hat sich die Jugendarbeit stark verändert. Daher wurde bereits vor einigen Jahren ein Teil der Personalkapazität der Teestube zur Unterstützung der nahegelegenen Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule eingebunden. Außerdem finden Angebote der Schule auch in den Räumen der Teestube statt.
Zukünftig sollten insbesondere die Angebote der offenen Jugendarbeit im KiJuz gebündelt werden und der Standort „Teestube“ aufgegeben werden. In der Konsequenz könnte der Vertrag mit der Christuskirche gekündigt werden und der Zuschuss in Höhe von z. Z. 103.000 Euro entfallen. Die Angebote für die EBG müssten anschließend alternativ ersetzt werden. Der Aufwand würde hierfür ca. 30.000 Euro betragen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
