Beschlussvorlage - BV/2021/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung
hier: Zuschussangelegenheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.08.2021
|
Darstellung des Sachverhalts
Maßnahme 26
Kooperationsmodelle zwischen AWO-Tagesstätte und DRK-Begegnungsstätte prüfen
Beschreibung/Begründung:
Zum Betrieb der Tages- und Begegnungsstätten hat die Stadt mit beiden Trägern zuletzt im Jahr 2015 Zuschussverträge abgeschlossen. Die Zuschusshöhe wurde auf jeweils 80.000 Euro festgelegt, jedoch mit einer Dynamisierung. Im Jahr 2020 erhält das DRK einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 82.000 Euro, die AWO einen Betrag in Höhe von 90.200 Euro.
Zur Reduzierung bzw. Begrenzung der städtischen Zuschüsse könnten die Verträge zum 30.06. mit Wirkung zum 31.12. des Jahres gekündigt und neu verhandelt werden. Eine Deckelung der Zuschüsse auf dem Niveau von 2015 sollte aus finanziellen Gründen mindestens erreicht werden.
Es gäbe aber auch die Möglichkeit, Kooperationen zwischen AWO und DRK anzustreben mit dem Ziel, Kosten einzusparen. Die angebotenen Leistungen müssten neu bewertet werden und würden sich vermutlich verringern.
Finanzielle Auswirkung (in Euro):
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
|
12.000 |
12.000 |
12.000 |
12.000 |
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung dieser Maßnahme und mit den beiden Trägern Gespräche aufzunehmen, um zunächst zukünftige Kooperationen zu prüfen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
