Beschlussvorlage - BV/2021/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss stimmt der Maßnahme, dass die Verwaltung mögliche Kooperationsmodelle zwischen AWO-Tagesstätte und DRK-Begegnungsstätte prüft, grundsätzlich zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Maßnahme 26

Kooperationsmodelle zwischen AWO-Tagesstätte und DRK-Begegnungsstätte prüfen

Beschreibung/Begründung:

Zum Betrieb der Tages- und Begegnungsstätten hat die Stadt mit beiden Trägern zuletzt im Jahr 2015 Zuschussverträge abgeschlossen. Die Zuschusshöhe wurde auf jeweils 80.000 Euro festgelegt, jedoch mit einer Dynamisierung. Im Jahr 2020 erhält das DRK einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 82.000 Euro, die AWO einen Betrag in Höhe von 90.200 Euro.

Zur Reduzierung bzw. Begrenzung der städtischen Zuschüsse könnten die Verträge zum 30.06. mit Wirkung zum 31.12. des Jahres gekündigt und neu verhandelt werden. Eine Deckelung der Zuschüsse auf dem Niveau von 2015 sollte aus finanziellen Gründen mindestens erreicht werden.

 

Es gäbe aber auch die Möglichkeit, Kooperationen zwischen AWO und DRK anzustreben mit dem Ziel, Kosten einzusparen. Die angebotenen Leistungen müssten neu bewertet werden und würden sich vermutlich verringern.

 

Finanzielle Auswirkung (in Euro):

2021

2022

2023

2024

2025

 

12.000

12.000

12.000

12.000

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung dieser Maßnahme und mit den beiden Trägern Gespräche aufzunehmen, um zunächst zukünftige Kooperationen zu prüfen.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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