Beschlussvorlage - BV/2021/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung
hier: Verwaltung der Hilfen für Asylbewerber und Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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10.08.2021
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Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss stimmt der Maßnahme, dass die Verwaltung eine Vorlage mit einer Aufstellung möglicher Alternativen zur bisherigen Betreuungsarbeit geflüchteter Menschen erarbeitet, grundsätzlich zu.
a. Diese wird den zuständigen Gremien spätestens zur ersten Haushaltslesung für den Haushalt 2022 vorgelegt.
b. In der Vorlage sind alle Möglichkeiten für die zukünftige Organisation der Arbeit der hauptamtlichen Betreuung darzulegen und durch die Verwaltung anhand von Vor- und Nachteilen zu bewerten sowie die prognostizierten Kosten und ihre Zusammensetzung darzustellen und alle Varianten hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Anpassung an neue veränderte Rahmenbedingungen zu beleuchten.
Darstellung des Sachverhalts
Maßnahme 21
Anpassung der Leistungen an die Integrationspauschale des Landes
Beschreibung/Begründung:
2019 betrug die Integrationspauschale 181.000 Euro. Für die hauptamtliche Flüchtlingsbetreuung durch die Diakonie wurden nach dem bestehenden Vertrag 128.000 Euro aufgewendet. Die restlichen Mittel werden für die Integrationskoordination und zur Dämpfung der Unterkunftskosten eingesetzt.
Da das Land die Leistungen im Rahmen der Integrationspauschale für 2021 vermutlich weiter kürzen wird, sollte der Vertrag mit der Diakonie fristwahrend zum 31.12.2021 gekündigt werden.
Der Sozialausschuss hat bereits in der Sitzung am 01.06.2021 beschlossen, dass der Vertrag um ein Jahr verlängert wird und die Verwaltung mögliche Alternativen erarbeitet.
Je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen können im nächsten Jahr rechtzeitig Entscheidungen über das weitere Vorgehen getroffen werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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