Beschlussvorlage - BV/2021/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss stimmt der Maßnahme, dass die Verwaltung eine Vorlage mit einer Aufstellung möglicher Alternativen zur bisherigen Betreuungsarbeit geflüchteter Menschen erarbeitet, grundsätzlich zu.

 

a. Diese wird den zuständigen Gremien spätestens zur ersten Haushaltslesung für den Haushalt 2022 vorgelegt.

 

b. In der Vorlage sind alle Möglichkeiten für die zukünftige Organisation der Arbeit der hauptamtlichen Betreuung darzulegen und durch die Verwaltung anhand von Vor- und Nachteilen zu bewerten sowie die prognostizierten Kosten und ihre Zusammensetzung darzustellen und alle Varianten hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Anpassung an neue veränderte Rahmenbedingungen zu beleuchten.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Maßnahme 21

Anpassung der Leistungen an die Integrationspauschale des Landes

Beschreibung/Begründung:

2019 betrug die Integrationspauschale 181.000 Euro. Für die hauptamtliche Flüchtlingsbetreuung durch die Diakonie wurden nach dem bestehenden Vertrag 128.000 Euro aufgewendet. Die restlichen Mittel werden für die Integrationskoordination und zur Dämpfung der Unterkunftskosten eingesetzt.

Da das Land die Leistungen im Rahmen der Integrationspauschale für 2021 vermutlich weiter kürzen wird, sollte der Vertrag mit der Diakonie fristwahrend zum 31.12.2021 gekündigt werden.

Der Sozialausschuss hat bereits in der Sitzung am 01.06.2021 beschlossen, dass der Vertrag um ein Jahr verlängert wird und die Verwaltung mögliche Alternativen erarbeitet.

Je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen können im nächsten Jahr rechtzeitig Entscheidungen über das weitere Vorgehen getroffen werden.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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