Beschlussvorlage - BV/2021/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Vertrag mit der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengeneinde Schulau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-402
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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04.05.2021
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10.08.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beauftragt die Verwaltung mit der Kündigung des Vertrages mit der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengemeinde Schulau zur „Förderung der ‚Offenen Jugendarbeit‘“ zum 31.12.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Finanzierung unabhängig eventueller Altersteilzeitmodelle anhand der kalkulatorischen Personalkosten der Fachkräfte (100% Sozialpädagoge mit 39 Stunden, 50% Erzieherin mit 32 Stunden) weitergeführt.
Die bisherige Unterstützung des schulischen Ganztages der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule ist mit 15 Wochenstunden im städtischen Haushalt fortzuführen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Dieser Beschluss leistet einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der einvernehmliche Verzicht auf das Format Teestube ergibt Handlungsspielräume ab dem Jahr 2023.
Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel unterhält mit der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengemeinde Schulau (Träger) ein Vertragsverhältnis zur Durchführung der Teestube.
Die Teestube wird seit vielen Jahren durch konstante und in Wedel bekannte Personen geleitet. Diese sind ebenfalls mit Stundenanteilen i.H.v. ca. 15 Stunden im schulischen Ganztag der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule (EBG) verortet.
Der Träger hat Ende 2020 das Gespräch mit der Verwaltung gesucht. Ausgangspunkt war dabei der anstehende Ruhestand resp. die vorhergehende Altersteilzeit der Beschäftigten dort. Politik und Verwaltung wiederum suchen seit Jahren nach Einsparpotentialen. Träger und Verwaltung sahen dann im Ergebnis gemeinsam keine Zukunft für die Teestube. Es besteht Einvernehmen mit der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengemeinde Schulau zur Kündigung des Vertrages zum 31.12.2022.
Der Träger erwägt Altersteilzeitmodelle mit den beschäftigten Fachkräften. Hierdurch wird es zu keiner finanziellen Mehrbelastung für die Stadt kommen.
Der derzeitige jährliche Finanzierungsanteil der Stadt beläuft sich auf ca. 105.000 €. Hierin enthalten ist der Aufwand i.H.v. 20.000 € für die Arbeit im schulischen Ganztag der EBG.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Vertragsbeendigung leistet einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ab 2023.
Sie bietet gleichzeitig die Möglichkeit, neue Wege in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu beschreiten.
Die Verwaltung teilt die Einschätzung der Kirchengemeinde, dass sich das jetzige Modell der Arbeit der Teestube überholt hat. Es ist daher konsequent und richtig, die lange bestehende Finanzierungsvereinbarung zum 31.12.2022 zu kündigen, zumal dies sozialverträglich erfolgen kann.
Die Kirchengemeinde ist bereit, auch weiter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv zu sein. In welcher Weise dies geschehen kann, wird im weiteren Verlauf der Neukonzeptionierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu beschreiben sein.
Notwendig ist der Fortbestand der Stundenanteile für den gebundenen Ganztagsbetrieb an der EBG.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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