Beschlussvorlage - BV/2021/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Wedel
Einführung verbindlicher Standards im Bau und Ausstattung der Schulen (Musterraumprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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11.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Die Schulen wurden in Wedel bisher individuell und entsprechend den Anforderungen und Ansprüchen der jeweiligen Schulen ausgebaut und ausgestattet.
Ein verbindlicher Standard hinsichtlich der Flächennutzungen, der Anzahl der Fachräume, der mittleren Größe der Klassenräume, der Anzahl der Lehrerarbeitsplätze, Besprechungsräume und Verwaltungsflächen sowie sonstiger Nebenflächen wurde bisher nicht entwickelt.
Das hat zur Folge, dass sich innerhalb der Schullandschaft unterschiedliche (nicht immer gerechte) Standards herausgebildet haben.
Die Einführung eines Musterraumprogramms für Schulen führt zu einer transparenten, abgestimmten und gerechten Ausgestaltung des Schulbaus.
Als Orientierung dient die Schulbauförderrichtlinie des Landes Schleswig Holstein.
Neben den Flächenbedarfen und -nutzungen sollen Standards für die Gestaltung der Räume (auch unter nachhaltigen Kriterien) erarbeitet werden. Hierzu zählen u. a. Fußbodenbeläge, Wandmaterialien, Standards für Türen, Fenster, Sanitäranlagen, Beleuchtung.
Einsparungen sind hier im Rahmen der Vereinheitlichung möglich, da dann Rahmenverträge zu besseren Konditionen geschlossen werden können. Zusätzlich könnte eine Bündelung von Maßnahmen und größeren Bauabschnitten weitere Einsparungen (Kosten und Zeit) erbringen.
Das Musterraumprogramm wird von einem externen Büro gemeinsam mit den Schulen und der Verwaltung erarbeitet und dem Rat vorgelegt.
Die Kosten für die Bearbeitung des Musterraumprogramms wird auf ca. 40.000 Euro geschätzt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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