Beschlussvorlage - BV/2021/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Haushaltskonsolidierung – Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Einführung verbindlicher Standards für den Bau und die Ausstattung von Schulen (Musterraumprogramm ) grundsätzlich zu.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Produkt: 1110-30000 Produktbezeichung Schulen,

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Schulen wurden in Wedel bisher individuell und entsprechend den Anforderungen und Ansprü­chen der jeweiligen Schulen ausgebaut und ausgestattet.

Ein verbindlicher Standard hinsichtlich der Flächennutzungen, der Anzahl der Fachräume, der mittleren Größe der Klassenräume, der Anzahl der Lehrerarbeitsplätze, Besprechungsräume und Verwaltungsflächen sowie sonstiger Nebenflächen wurde bisher nicht entwickelt.

Das hat zur Folge, dass sich innerhalb der Schullandschaft unterschiedliche (nicht immer gerech­te) Standards herausgebildet haben.

Die Einführung eines Musterraumprogramms für Schulen führt zu einer transparenten, abge­stimmten und gerechten Ausgestaltung des Schulbaus.

Als Orientierung dient die Schulbauförderrichtlinie des Landes Schleswig Holstein.

Neben den Flächenbedarfen und -nutzungen sollen Standards für die Gestaltung der Räume (auch unter nachhaltigen Kriterien) erarbeitet werden. Hierzu zählen u. a. Fußbodenbeläge, Wandma­terialien, Standards für Türen, Fenster, Sanitäranlagen, Beleuchtung.

Einsparungen sind hier im Rahmen der Vereinheitlichung möglich, da dann Rahmenverträge zu besseren Konditionen geschlossen werden können. Zusätzlich könnte eine Bündelung von Maß­nahmen und größeren Bauabschnitten weitere Einsparungen (Kosten und Zeit) erbringen.

Das Musterraumprogramm wird von einem externen Büro gemeinsam mit den Schulen und der Verwaltung erarbeitet und dem Rat vorgelegt.

Die Kosten für die Bearbeitung des Musterraumprogramms wird auf ca. 40.000 Euro geschätzt.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

40.000     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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