Beschlussvorlage - BV/2021/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt den Maßnahmen 12 (Kulturförderung sichern), 13 (Musikpflege fortführen), 14 (Heimatpflege sichern) und 15 (Sportförderung sichern) grundsätzlich zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Produktnummer: 2610.01000

Produktbezeichnung: Theater

Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 12

Kulturförderung sichern

Beschreibung/ Begründung: Die mit dem Theater Wedel und der Batavia abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden fortgeführt. Die Zuschüsse in Höhe von 60.000 € und 12.000 € werden innerhalb der nächsten drei Jahre nicht erhöht.

 

 

Produktnummer: 2620.01000

Produktbezeichnung: Musikpflege

Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 13

Musikpflege fortführen

Beschreibung/ Begründung: Die im Rahmen der Musikpflege zu leistenden Zuschüsse werden in der jetzigen Höhe für die nächsten drei Jahre fortgeführt.

 

 

Produktnummer: 2810.01000

Produktbezeichnung: Heimatpflege

Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 14

Heimatpflege sichern

Beschreibung/ Begründung: Die an die Rist-Gesellschaft, den Förderkreis Reepschlägerhaus und „Kino in Wedel“ zu leistenden Zuschüsse werden in der jetzigen Höhe für die nächsten drei Jahre festgeschrieben. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen.

 

 

Produktnummer: 4210.01000

Produktbezeichnung: Sportförderung

Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 15

Sportförderung sichern

Beschreibung/ Begründung: Die an die Sportvereine geleisteten Zuschüsse in Höhe von jährlich 150.000 € sollten mindestens für die nächsten drei Jahre weitergezahlt werden. Eine Erhöhung wird  nicht vorgenommen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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