Beschlussvorlage - BV/2021/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierungskonzept
Maßnahmen 12, 13, 14, 15
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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11.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Produktnummer: 2610.01000
Produktbezeichnung: Theater
Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport
Maßnahme 12
Kulturförderung sichern
Beschreibung/ Begründung: Die mit dem Theater Wedel und der Batavia abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden fortgeführt. Die Zuschüsse in Höhe von 60.000 € und 12.000 € werden innerhalb der nächsten drei Jahre nicht erhöht.
Produktnummer: 2620.01000
Produktbezeichnung: Musikpflege
Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport
Maßnahme 13
Musikpflege fortführen
Beschreibung/ Begründung: Die im Rahmen der Musikpflege zu leistenden Zuschüsse werden in der jetzigen Höhe für die nächsten drei Jahre fortgeführt.
Produktnummer: 2810.01000
Produktbezeichnung: Heimatpflege
Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport
Maßnahme 14
Heimatpflege sichern
Beschreibung/ Begründung: Die an die Rist-Gesellschaft, den Förderkreis Reepschlägerhaus und „Kino in Wedel“ zu leistenden Zuschüsse werden in der jetzigen Höhe für die nächsten drei Jahre festgeschrieben. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen.
Produktnummer: 4210.01000
Produktbezeichnung: Sportförderung
Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport
Maßnahme 15
Sportförderung sichern
Beschreibung/ Begründung: Die an die Sportvereine geleisteten Zuschüsse in Höhe von jährlich 150.000 € sollten mindestens für die nächsten drei Jahre weitergezahlt werden. Eine Erhöhung wird nicht vorgenommen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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