Beschlussvorlage - BV/2021/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Maßnahme 11 (Standards auf Grundlage der Kreis- und Landeszuschüsse für Schulsozialarbeit neu definieren) grundsätzlich zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Produktnummer: 2430-01000

 

Produktbezeichnung: Schulsozialarbeit

 

Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport

 

Maßnahme 11

Standards auf Grundlage der Kreis- und Landeszuschüsse für Schulsozialarbeit neu definieren

Beschreibung/Begründung:

Die Stadt Wedel erhält für die zu leistende Schulsozialarbeit Zuschüsse vom Kreis Pinneberg und vom Land S.-H. in Höhe von ca. 190.000 Euro. Als Berechnungsgrundlage dienen die vom Kreis Pinneberg ermittelten Schülerzahlen und der Personalschlüssel für Schulsozialarbeit. Für Wedel werden, als städtischer Raum eingestuft, z. Z. 526 Schülerinnen und Schüler einer Vollzeitkraft zugeordnet.

Die Stadt Wedel hat für die personelle Bemessung der Schulsozialarbeit eigene Qualitätsstandards entwickelt und zuletzt mit Hilfe externer Beratung abgestimmt. In Wedel werden bei voller Personalstärke 315 Schülerinnen und Schüler einer Vollzeitkraft zugeordnet.

Der Personalaufwendungen belaufen sich auf ca. 765.000 Euro.

Die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Vergleich des Rechnungsergebnisses 2018 und der Planung für 2020.

Finanzielle Auswirkung (in Euro):

2021

2022

2023

2024

2025

180.000

180.000

180.000

180.000

180.000

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt, sich zukünftig an den Berechnungsgrundlagen des Kreises Pinneberg zu orientieren, um die Personalstärke der SSA zu bestimmen.

Alternativ sollte es innerhalb der nächsten fünf Jahre keine Personalausweitung geben.

Priorisierung: B

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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