Beschlussvorlage - BV/2021/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierungskonzept
Maßnahme 11
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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11.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Produktnummer: 2430-01000
Produktbezeichnung: Schulsozialarbeit
Handlungsfeld: Bildung, Kultur und Sport
Maßnahme 11
Standards auf Grundlage der Kreis- und Landeszuschüsse für Schulsozialarbeit neu definieren
Beschreibung/Begründung:
Die Stadt Wedel erhält für die zu leistende Schulsozialarbeit Zuschüsse vom Kreis Pinneberg und vom Land S.-H. in Höhe von ca. 190.000 Euro. Als Berechnungsgrundlage dienen die vom Kreis Pinneberg ermittelten Schülerzahlen und der Personalschlüssel für Schulsozialarbeit. Für Wedel werden, als städtischer Raum eingestuft, z. Z. 526 Schülerinnen und Schüler einer Vollzeitkraft zugeordnet.
Die Stadt Wedel hat für die personelle Bemessung der Schulsozialarbeit eigene Qualitätsstandards entwickelt und zuletzt mit Hilfe externer Beratung abgestimmt. In Wedel werden bei voller Personalstärke 315 Schülerinnen und Schüler einer Vollzeitkraft zugeordnet.
Der Personalaufwendungen belaufen sich auf ca. 765.000 Euro.
Die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Vergleich des Rechnungsergebnisses 2018 und der Planung für 2020.
Finanzielle Auswirkung (in Euro):
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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180.000 |
180.000 |
180.000 |
180.000 |
180.000 |
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, sich zukünftig an den Berechnungsgrundlagen des Kreises Pinneberg zu orientieren, um die Personalstärke der SSA zu bestimmen.
Alternativ sollte es innerhalb der nächsten fünf Jahre keine Personalausweitung geben.
Priorisierung: B
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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