Beschlussvorlage - BV/2021/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Maßnahme 7 (Zuschuss zur sozialpädagogischen Arbeit an Kitas einstellen) grundsätzlich zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Produktnummer:

3650-01000

Produktbezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Handlungsfeld:

Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 7

Zuschuss zur sozialpädagogischen Arbeit durch externe Beratung einstellen

Beschreibung/Begründung:

Die Wedeler Kindertagesstätten werden durch Schulsozialarbeiterinnen in ihrer Arbeit unterstützt. Zusätzlich wurde den Kitas die Möglichkeit eingeräumt, weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen. Seit 2015 werden hierfür 50.000 Euro jährlich bereitgestellt, die von den Kitas sehr unterschiedlich eingesetzt werden.

Die Bedarfe wurden 2018/19 evaluiert und Leistungsvereinbarungen für 2020/21 abgeschlossen. Daher könnten ab 2022 neue Vereinbarungen mit geringeren Budgets abgeschlossen werden.

Finanzielle Auswirkung (in Euro):

2022

2023

2024

2025

 

50.000

50.000

50.000

50.000

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt, ab 2022 die sozialpädagogische Arbeit für die Kitas ausschließlich über die Schulsozialarbeit zu leisten.

Priorisierung: A

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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