Beschlussvorlage - BV/2021/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierungskonzept
Maßnahme 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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11.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
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Produktnummer: |
2720-01000 |
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Produktbezeichnung: |
Stadtbücherei |
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Handlungsfeld: |
Bildung, Kultur und Sport |
Maßnahme 5
Personalbedarf anpassen
Beschreibung/Begründung:
Die Stadt Wedel betreibt eine qualitativ hochwertige Stadtbücherei und erhält von der Büchereizentrale des Landes hierfür jährlich einen Zuschuss. Im Jahr 2020 wird die Stadt Personalkosten in Höhe von ca. 600.000 Euro tragen. Der Landeszuschuss beträgt ca. 110.000 Euro und wird u. a. abhängig von der Personalausstattung gewährt.
Die Stadtbücherei erfüllt zurzeit die Mindestanforderungen an Personalausstattung und Öffnungszeiten.
Zur Reduzierung der Personalkosten käme unter Wahrung des Landeszuschusses nur der Verzicht auf die Schulbibliotheksarbeit in Betracht. Diese umfasst eine halbe Stelle.
Weitere Kürzungen in der Personalausstattung müssten sehr deutlich ausfallen, um den Verzicht auf den dann wegfallenden Landeszuschuss von 110.000 Euro zu kompensieren.
Aus einer räumlichen Zusammenlegung der Einrichtungen Stadtbücherei, Volkshochschule und Musikschule könnten sich weitere inhaltliche und personelle Maßnahmen entwickeln (siehe Ideenpapier „Sport trifft Kultur“).
Finanzielle Auswirkung (in Euro):
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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35.000 |
35.000 |
35.000 |
35.000 |
35.000 |
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, auf die 0,5 Stelle für Schulbibliotheksarbeit zu verzichten und damit die Vorgaben des Landes zur Personalausstattung zu erfüllen.
Priorisierung:
A
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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