Beschlussvorlage - BV/2021/057

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Maßnahme 5 (Personalbedarf Stadtbücherei anpassen) grundsätzlich zu.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

 

Produktnummer:

2720-01000

Produktbezeichnung:

Stadtbücherei

Handlungsfeld:

Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 5

Personalbedarf anpassen

Beschreibung/Begründung:

Die Stadt Wedel betreibt eine qualitativ hochwertige Stadtbücherei und erhält von der Büchereizentrale des Landes hierfür jährlich einen Zuschuss. Im Jahr 2020 wird die Stadt Personalkosten in Höhe von ca. 600.000 Euro tragen. Der Landeszuschuss beträgt ca. 110.000 Euro und wird u. a. abhängig von der Personalausstattung gewährt.

Die Stadtbücherei erfüllt zurzeit die Mindestanforderungen an Personalausstattung und Öffnungszeiten.

Zur Reduzierung der Personalkosten käme unter Wahrung des Landeszuschusses nur der Verzicht auf die Schulbibliotheksarbeit in Betracht. Diese umfasst eine halbe Stelle.

Weitere Kürzungen in der Personalausstattung müssten sehr deutlich ausfallen, um den Verzicht auf den dann wegfallenden Landeszuschuss von 110.000 Euro zu kompensieren.

Aus einer räumlichen Zusammenlegung der Einrichtungen Stadtbücherei, Volkshochschule und Musikschule könnten sich weitere inhaltliche und personelle Maßnahmen entwickeln (siehe Ideenpapier „Sport trifft Kultur“).

Finanzielle Auswirkung (in Euro):

2021

2022

2023

2024

2025

35.000

35.000

35.000

35.000

35.000

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt, auf die 0,5 Stelle für Schulbibliotheksarbeit zu verzichten und damit die Vorgaben des Landes zur Personalausstattung zu erfüllen.  

Priorisierung:

A

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Loading...