Beschlussvorlage - BV/2021/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierungskonzept
Maßnahme 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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11.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
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Produktnummer: |
2630, 2710, 2720-01000 |
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Produktbezeichnung: |
Musikschule, VHS, Stadtbücherei |
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Handlungsfeld: |
Bildung, Kultur und Sport |
Maßnahme 3
Organisatorische Zusammenlegung der Einrichtungen
Beschreibung/Begründung:
Mit VHS, Musikschule und Stadtbücherei verfügt die Stadt Wedel über drei Bildungseinrichtungen, die als Begegnungs- und Lernorte wesentlich zum sozialen Miteinander und zur Chancengleichheit in der Kommune beitragen. Der komplette Verzicht auf eine der drei Einrichtungen sollte allein aus Kostengründen nicht erfolgen.
Um jedoch den der Haushaltssituation geschuldeten Zuschussbedarf der Einrichtungen zu reduzieren, sollte geprüft werden, inwieweit eine optimale Nutzung von Synergieeffekten zu Kosteneinsparungen führen kann.
Bisher entwickelt jede Einrichtung ihre eigenen inhaltlichen, personellen und infrastrukturellen Maßnahmen. Es sollte daher geprüft werden, welche positiven Wirkungen sich qualitativer und finanzieller Art aus einer strukturellen bzw. organisatorischen Zusammenlegung der drei Einrichtungen ergeben könnten. Diese Prüfung wurde auch in einem PwC-Gutachten aus dem Jahr 2017 angeregt.
Finanzielle Auswirkung (in Euro):
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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120.000 |
120.000 |
120.000 |
120.000 |
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, eine weitergehende Organisationsüberprüfung zur strukturellen Zusammenlegung der Einrichtungen durchzuführen.
Priorisierung:
A
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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