Beschlussvorlage - BV/2021/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Maßnahme 3 (organisatorische Zusammenlegung von Musikschule, VHS und Stadtbücherei) grundsätzlich zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Produktnummer:

2630, 2710, 2720-01000

Produktbezeichnung:

Musikschule, VHS, Stadtbücherei

Handlungsfeld:

Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 3

Organisatorische Zusammenlegung der Einrichtungen

Beschreibung/Begründung:

Mit VHS, Musikschule und Stadtbücherei verfügt die Stadt Wedel über drei Bildungseinrichtungen, die als Begegnungs- und Lernorte wesentlich zum sozialen Miteinander und zur Chancengleichheit in der Kommune beitragen. Der komplette Verzicht auf eine der drei Einrichtungen sollte allein aus Kostengründen nicht erfolgen.

Um jedoch den der Haushaltssituation geschuldeten Zuschussbedarf der Einrichtungen zu reduzieren, sollte geprüft werden, inwieweit eine optimale Nutzung von Synergieeffekten zu Kosteneinsparungen führen kann.

Bisher entwickelt jede Einrichtung ihre eigenen inhaltlichen, personellen und infrastrukturellen Maßnahmen. Es sollte daher geprüft werden, welche positiven Wirkungen sich qualitativer und finanzieller Art aus einer strukturellen bzw. organisatorischen Zusammenlegung der drei Einrichtungen ergeben könnten. Diese Prüfung wurde auch in einem PwC-Gutachten aus dem Jahr 2017 angeregt.

Finanzielle Auswirkung (in Euro):

2021

2022

2023

2024

2025

 

120.000

120.000

120.000

120.000

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt, eine weitergehende Organisationsüberprüfung zur strukturellen Zusammenlegung der Einrichtungen durchzuführen.

Priorisierung:

A

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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