Beschlussvorlage - BV/2021/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierungskonzept
Maßnahme 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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11.08.2021
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Darstellung des Sachverhalts
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Produktnummer: |
2630-01000 |
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Produktbezeichnung: |
Musikschule |
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Handlungsfeld: |
Bildung, Kultur und Sport |
Maßnahme 2
Alternative Konzepte für die Musikschule prüfen
Beschreibung/Begründung:
Die Musikschule wird, wie auch die Stadtbücherei und die Volkshochschule, als sog. kostenrechnende Einrichtung geführt. Insofern werden alle Aufwandsarten, die in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Einrichtung stehen, haushalterisch dargestellt. Bei der Prüfung von Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen konzentrieren sich die Überlegungen jedoch nur auf die durch die Musikschule beeinflussbaren Bereiche.
Um deutliche Veränderungen zu erreichen, könnte der Betrieb im eigenen Gebäude aufgegeben und insbesondere im Rahmen von Schulkooperationen verändert fortgeführt werden. Der nicht mehr genutzte Teil des Gebäudes in der ABC-Straße müsste anschließend einer Nutzung zugeführt werden, die sich für die Stadt aufwandssenkend auswirken würde.
Der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entscheidende Faktor sind die Personalaufwendungen, die sich aus den Honorarmitteln für die freiberuflichen Lehrkräfte und ca. 6,5 Stellen der Musikschule zusammensetzen.
Eine Schließung der Musikschule würde mittelfristig einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von ca.
300.000 Euro leisten.
Eine weitere Variante zur Neugestaltung des Musikschulbetriebes ergibt sich aus dem Ideenpapier „Sport trifft Kultur“.
Finanzielle Auswirkung (in Euro):
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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80.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt folgende Maßnahmen für ein zukünftiges Musikschulangebot: a. Kooperationen mit den Wedeler Schulen verstärken,
- Abgleich mit privaten Anbietern vornehmen, um sog. Doppelangebote zu vermeiden, aber auch die Wirtschaftlichkeit eigener Angebote zu verbessern,
- Umwandlung fester Stellen in Arbeitsverhältnisse auf Honorarbasis,
- Weiterführung der Musikschule als Programmbereich der VHS prüfen
Priorisierung: A
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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