Beschlussvorlage - BV/2021/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Maßnahme 2 (alternative Konzepte für die Musikschule prüfen) grundsätzlich zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Produktnummer:

2630-01000

Produktbezeichnung:

Musikschule

Handlungsfeld:

Bildung, Kultur und Sport

Maßnahme 2

Alternative Konzepte für die Musikschule prüfen

Beschreibung/Begründung:

Die Musikschule wird, wie auch die Stadtbücherei und die Volkshochschule, als sog. kostenrechnende Einrichtung geführt. Insofern werden alle Aufwandsarten, die in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Einrichtung stehen, haushalterisch dargestellt. Bei der Prüfung von Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen konzentrieren sich die Überlegungen jedoch nur auf die durch die Musikschule beeinflussbaren Bereiche.

Um deutliche Veränderungen zu erreichen, könnte der Betrieb im eigenen Gebäude aufgegeben und insbesondere im Rahmen von Schulkooperationen verändert fortgeführt werden. Der nicht mehr genutzte Teil des Gebäudes in der ABC-Straße müsste anschließend einer Nutzung zugeführt werden, die sich für die Stadt aufwandssenkend auswirken würde.

Der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entscheidende Faktor sind die Personalaufwendungen, die sich aus den Honorarmitteln für die freiberuflichen Lehrkräfte und ca. 6,5 Stellen der Musikschule zusammensetzen.

Eine Schließung der Musikschule würde mittelfristig einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von ca.

300.000 Euro leisten.

Eine weitere Variante zur Neugestaltung des Musikschulbetriebes ergibt sich aus dem Ideenpapier „Sport trifft Kultur“.

Finanzielle Auswirkung (in Euro):

2021

2022

2023

2024

2025

 

80.000

80.000

80.000

80.000

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt folgende Maßnahmen für ein zukünftiges Musikschulangebot: a.  Kooperationen mit den Wedeler Schulen verstärken,

  1. Abgleich mit privaten Anbietern vornehmen, um sog. Doppelangebote zu vermeiden, aber  auch die Wirtschaftlichkeit eigener Angebote zu verbessern,
  2. Umwandlung fester Stellen in Arbeitsverhältnisse auf Honorarbasis,
  3. Weiterführung der Musikschule als Programmbereich der VHS prüfen

Priorisierung: A

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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